Gesetz Nr. 10/2001
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 157/2000 Slg. über den Übergang bestimmter Gegenstände, Rechte und Pflichten aus dem Eigentum der Tschechischen Republik zum Eigentum der Regionen
Gültig
In Kraft seit 11.01.2001
10.
DIE RECHT
vom 20. Dezember 2000
zur Änderung des Gesetzes Nr. 157/2000 Slg. über den Übergang bestimmter Gegenstände, Rechte und Pflichten aus dem Eigentum der Tschechischen Republik in das Eigentum der Regionen
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Gesetz Nr. 157 / 2000 Slg., über den Übergang bestimmter Gegenstände, Rechte und Pflichten aus dem Eigentum der Tschechischen Republik zum Eigentum der Regionen, wird wie folgt geändert:
In Anhang 2 wird am Ende des Textes im Teil von Ústecký Folgendes angefügt: Region:
"Bildungsinstitut für Kinder und Jugend
431 58 Platz 66
61 345 741 '.
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Klaus v. r.
Havel v. r.
Zeman v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 10 / 2001 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 157 / 2000 Slg., über den Übergang bestimmter Gegenstände, Rechte und Pflichten aus dem Eigentum der Tschechischen Republik in das Eigentum der Regionen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 11.01.2001 |
|---|---|
| In Kraft seit | 11.01.2001 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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