Gesetz Nr. 104 / 2016 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 96/1993 Slg., über Bausparten und staatliche Unterstützung der Bausparten und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 586/1992 Slg., über Einkommensteuern, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 35/1993 Slg., geändert durch die Gesetzesvorlage des tschechischen Nationalrats Nr. 35/1993 Slg., geändert

Gültig Recht In Kraft seit 06.04.2016
Textfassungen: 06.04.2016
Inhalt
ANHANG
Recht
vom 16. März 2016
zur Änderung des Gesetzes Nr. 96/1993 Slg., über Bausparten und staatliche Unterstützung von Bausparten und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 586/1992 Slg., über Einkommensteuer, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 35/1993 Slg., in der geänderten Fassung
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Änderung des Gebäudespargesetzes
In § 5 des Gesetzes Nr. 96/1993 Slg., über Bausparten und staatliche Unterstützung von Bausparten und über die Ergänzung des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über Einkommensteuern, geändert durch Gesetz Nr. 35/1993 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 83/1995 Slg., Gesetz Nr. 423/2003 Slg., Gesetz Nr. 292 / 2006 Sl., Nr.
"(13) Die Kündigung des Vertrags für einen Minderjährigen gilt als normale Angelegenheit für die Vermögensverwaltung des Kindes, wenn nach Ablauf der in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a festgelegten Frist alle seine gesetzlichen Vertreter mit der Kündigung des Vertrags für einen Minderjährigen nicht einverstanden sind, ist die Zustimmung des Gerichts erforderlich."
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
z. Jerman v. r.
Zeman v. r.
Sobotka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 104 / 2016 Slg., zur Änderung von Gesetz Nr. 96 / 1993 Slg., über Bausparten und staatliche Unterstützung von Bausparten und Hinzufügen des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 586 / 1992 Slg., über Einkommensteuern, geändert durch Gesetz Nr. 35 / 1993 Slg.
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum06.04.2016
In Kraft seit06.04.2016
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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