Dekret Nr. 105 / 2005 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets des Verteidigungsministeriums Nr. 263 / 1999 Slg., zur Festlegung der Gründe für die Abgabe von Dienstreisen an Berufssoldaten für Behinderungen und den Anwendungsbereich des Zolls

Gültig Ordnung In Kraft seit 08.03.2005
Textfassungen: 08.03.2005
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 22. Februar 2005
zur Änderung des Dekrets des Verteidigungsministeriums Nr. 263 / 1999 Slg., zur Festlegung der Gründe für den Berufsurlaub an Berufssoldaten für Behinderungen und den Anwendungsbereich des Pflichturlaubs
Das Verteidigungsministerium sieht das Gesetz Nr. 221 / 1999 Slg., über professionelle Soldaten, geändert durch Gesetz Nr. 155 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 129 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 254 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 309 / 2002 Slg. und Gesetz Nr. 362 / 2003 Slg.:
Čl. I
Erlass Nr. 263 / 1999 Slg., in dem die Gründe für die Abgabenbefreiung von Berufssoldaten wegen Behinderungen und des Zollbefreiungsbereichs festgelegt sind, wird wie folgt geändert:
In Anhang 2 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 12 eingefügt:
12. Übermittlung eines nationalen Sachverständigen an eine Institution der Europäischen Union.
Die Beurlaubung wird für die Dauer der Abordnung gewährt.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Kühnl v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 105 / 2005 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 263 / 1999 Slg., zur Festlegung der Gründe für die Gewährung von Berufsurlaub an Berufssoldaten für Behinderungen und den Anwendungsbereich des Pflichturlaubs
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum08.03.2005
In Kraft seit08.03.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf