Gesetz Nr. 107 / 2009 Coll.

Gesetz über ein Staatsanleihenprogramm zur finanziellen Unterstützung der Regierung der Republik Lettland zur Bekämpfung der Stabilisierung der Wirtschaft in den Jahren 2009 und 2010

Gültig Recht In Kraft seit 27.04.2009
Textfassungen: 27.04.2009
Inhalt
107.
Recht
vom 26. März 2009
über ein Staatsanleihenprogramm zur finanziellen Unterstützung der Regierung der Republik Lettland bei der Bewältigung der Stabilisierung der Wirtschaft in den Jahren 2009 und 2010
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
§ 1
Staatsanleihenprogramm
(1) Ziel des staatlichen Anleihenprogramms ist es, der Regierung der Republik Lettland finanzielle Hilfe zu leisten, um die Stabilisierung der Wirtschaft in den Jahren 2009 und 2010 anzusprechen.
(2) Der maximale Umfang dieses souveränen Anleiheprogramms beträgt 200 000 EUR, davon in
a) 2009 100 000 000 EUR;
b) 2010 100 000 000 EUR.
(3) Verbindlichkeiten aus diesem souveränen Anleiheprogramm werden spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zurückgezahlt.
(4) Die vom Staatshaushaltsgesetz genehmigten Gesamtausgaben des Staatshaushalts im Haushaltsjahr, in dem die so erhaltenen Mittel verwendet werden, können durch die nach diesem Gesetz erhaltenen Mittel überschritten werden. Diese Überschreitung wird im betreffenden Haushaltsjahr durch den Haushalt des Staates und durch die Mittel geändert.
§ 2
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 107/2009 Slg., über ein Staatsanleihenprogramm, um der Regierung der Republik Lettland finanzielle Unterstützung zu gewähren, um die Stabilisierung der Wirtschaft in den Jahren 2009 und 2010 anzusprechen
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.2009
In Kraft seit27.04.2009
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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