Gesetz Nr. 112 / 2009 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 178 / 2005 Coll., über die Abschaffung des Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik und über die Zuständigkeit des Finanzministeriums bei der Privatisierung der Tschechischen Republik (Gesetz über die Abschaffung des Nationalen Vermögensfonds), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 27.04.2009
Textfassungen: 27.04.2009
Inhalt
112.
Recht
vom 27. März 2009
zur Änderung des Gesetzes Nr. 178/2005 Slg. über die Abschaffung des Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik und über die Zuständigkeit des Finanzministeriums bei der Privatisierung der Tschechischen Republik (Gesetz über die Abschaffung des Nationalen Vermögensfonds), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 178 / 2005 Coll., über die Abschaffung des Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik und über die Zuständigkeit des Finanzministeriums bei der Privatisierung der Vermögenswerte der Tschechischen Republik (Gesetz über die Abschaffung des Nationalen Vermögensfonds), geändert durch Gesetz Nr. 171 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 228 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 443 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 26 /
1. In Artikel 5 wird am Ende des Absatzes 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe k angefügt:
"(k) einen Betrag von 1 500 000 000 CZK im Jahr 2009 und einen Betrag von 1 500 000 CZK im Jahr 2010 an das Gesundheitsministerium für die Förderung strategischer Investitionen in die Gesundheit zu übertragen, die durch eine verbindliche Nominalliste strategischer Investitionen, die vom Gesundheitsministerium vorgeschlagen und von der Regierung genehmigt wurde, einschließlich einer Angabe des erwarteten Finanzbetrags festgelegt wurde."
2. In Artikel 5 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Das Ministerium legt im Einzelnen die zu verkaufenden Vermögenswerte fest, deren Verkauf den Betrag dem in Absatz 3 Buchstabe k genannten Gesundheitsministerium überträgt. Die Bewertung der betreffenden Vermögenswerte und das Angebot zum Verkauf der Vermögenswerte unterliegen der Kontrolle durch die Regierung und das Ministerium.
Čl. II
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 112/2009 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 178/2005 Slg., zur Aufhebung des Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik und zur Zuständigkeit des Finanzministeriums zur Privatisierung der Vermögenswerte der Tschechischen Republik (Gesetz über die Abschaffung des Nationalen Vermögensfonds), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.2009
In Kraft seit27.04.2009
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf