Regierungsverordnung Nr. 126 / 2009 Coll.
Regierungsdekret zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 5 / 2003 Slg., über Auszeichnungen auf dem Gebiet der Kultur, herausgegeben vom Ministerium für Kultur, geändert durch Regierungsdekret Nr. 98 / 2006 Slg.
Gültig
Verordnung
In Kraft seit 29.05.2009
Textfassungen:
29.05.2009
14.05.2009
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 4. Mai 2009
zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 5 / 2003 Slg. über Auszeichnungen auf dem Gebiet der Kultur, herausgegeben vom Ministerium für Kultur, geändert durch Regierungsdekret Nr. 98 / 2006 Slg.
Die Regierung bestellt gemäß § 49 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert durch Gesetz Nr. 26/2008 Slg.:
Regierungsverordnung Nr. 5 / 2003 Slg., über Auszeichnungen auf dem Gebiet der Kultur, verliehen vom Ministerium für Kultur, geändert durch Regierungsverordnung Nr. 98 / 2006 Slg., wird wie folgt geändert:
1. in § 2 Buchstaben c und § 7 Absätze 1 bis 5 werden die Worte "und Kunst" durch "Kunst" ersetzt.
2. In Artikel 2 wird nach Buchstabe c folgende Nummer d eingefügt:
"(d) Auszeichnung des Ministeriums für Kultur für die Vorteile der Cinematographie und Audiovisuell",
Die Buchstaben d bis m werden als Buchstaben e bis n umnumeriert.
3. In Artikel 2 wird nach Buchstabe j folgende Nummer k eingefügt:
"(k) Ministerium für Kultur Award - Designer des Jahres,"
Die Buchstaben k bis n werden unter den Buchstaben l bis o umnumeriert.
4. Der Titel oben § 7 lautet: "Das Ministerium für Kulturpreis für die Leistungen in Theater, Musik, Kunst und Architektur."
5. In Artikel 7 Absatz 2 werden am Ende von Buchstabe c die Worte "und Architektur" durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe d angefügt:
"(d) Architektur."
6. Die folgenden Abschnitte 8a und 8b werden nach Abschnitt 8 einschließlich Titel und Fußnote 1a eingefügt:
"Ministry of Culture Award for the Benefits in Cinematography and Audiovisual
(1) Für die Bewertung außergewöhnlicher künstlerischer, künstlerischer, interpretierender oder technischer Errungenschaften in der Produktion, Verbreitung und Speicherung von kinematografischen und audiovisuellen Werken (1a) oder für Forschungs- oder Promotionstätigkeiten im Bereich der Kino- und Audiovision oder für langfristige Verdienste im Bereich der Kino- und Audiovision wird das Ministerium für Kultur ausgezeichnet.
(2) Der Preis des Kulturministeriums für Kino und Audiovision wird einer natürlichen oder juristischen Person verliehen; er kann auch einer natürlichen Person im Gedächtnis gewährt werden.
(3) Der Kulturministerium-Preis für Kino und Audiovision kann am 27. Oktober jährlich vergeben werden. In einem Kalenderjahr können nicht mehr als zwei Kulturministerium Auszeichnungen zum Nutzen von Kino und Audiologien vergeben werden, von denen nur einer an eine lebende natürliche Person oder juristische Person vergeben werden kann.
(4) Der Kulturministerium-Preis für den Nutzen im Bereich Kino und Audiovision besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 300.000 CZK. Im Falle eines In-Memoriam-Preises wird keine Barwertung vorgenommen.
(1) Vorschläge zur Vergabe einer Bewertung gemäß Absatz 8a können von natürlichen oder juristischen Personen vor dem 31. Mai des Jahres der Bewertung vorgelegt werden.
(2) Der Antrag auf eine Auszeichnung gemäß § 8a wird schriftlich gestellt und umfasst den Namen, den Nachnamen und den Wohnsitz der natürlichen Person oder den Geschäftsnamen und die eingetragene Stelle der für die Vergabe der Auszeichnung vorgeschlagenen juristischen Person und die Begründung für den Vorschlag. Im Falle eines Memorandum Award-Vorschlags umfasst der Vorschlag den Namen und den Nachnamen der natürlichen Person, die zur Vergabe der Auszeichnung vorgeschlagen wird, die Begründung des Vorschlags und den Namen und den Nachnamen der natürlichen Person, die die Bewertung übernehmen könnte.
(1a) § 62 des Gesetzes Nr. 121/2000 Slg.
7. Nach Ziffer 20 werden folgende Abschnitte 20a und 20b eingefügt:
"Ministry of Culture Award - Designer des Jahres
(1) Das Ministerium für Kulturpreis - Designer des Jahres wird für die Bewertung des außergewöhnlichen Kunstwerkes ausgezeichnet 1) im Bereich Produktdesign, einschließlich Industriedesign.
(2) Der Preis des Ministeriums für Kultur - Designer des Jahres wird im Rahmen der Tschechischen Grand Design Annual Awards jährlich vom Hauptveranstalter durch die Presse und im Informationssystem mit Fernleitung bekannt gegeben 6) vergeben.
(3) Der Preis des Kulturministeriums - Designer des Jahres wird dem Autor verliehen.
(4) Das Ministerium für Kulturpreis - Designer des Jahres kann jährlich vergeben werden. In einem Kalenderjahr kann nur ein Ministerium für Kultur ausgezeichnet - Designer des Jahres ausgezeichnet werden.
(5) Der Preis des Ministeriums für Kultur - Designer des Jahres besteht aus einem Diplom und einem Barpreis von 70.000 CZK.
(1) Die vom Hauptveranstalter der Kunstwerke (1), die im Bereich der Produktgestaltung, einschließlich industrieller Gestaltung, für den Zeitraum vom 30. November des Jahres 2 Jahre vor dem Jahr der Preisverleihung bis zum 30. November des Jahres vor dem Jahr der Preisverleihung der Preisverleihung geschaffen wurden, ernannte Bewertungsstelle der Czech Grand Design Annual Awards wird eine Arbeit auswählen, die dem Minister für die Preisverleihung gemäß § 20a empfehlen wird.
(2) Einzelheiten der Auswahl der Werke, deren Bewertung und Vergabe der Tschechischen Grand Design Annual Awards und der Zusammensetzung des Bewertungsgremiums der Czech Grand Design Annual Awards, der Art und Weise, in der sie tätig sind und andere Anforderungen werden durch die vom Hauptveranstalter ausgestellten Statuten angepasst. "
8. In Ziffer 21 (5) wird der Betrag "50 000 CZK" durch 100 000 CZK ersetzt.
9. In den Artikeln 23 (1) und 24 (1) werden die Bezugnahmen auf die Fußnote 8 durch die Bezugnahmen auf die Fußnote 1a und die Fußnote 8 gestrichen.
10. In § 29 Abs. 1 werden die Worte "§ 8b Abs. 1" nach den Worten "§ 8 Abs. 1" eingefügt.
11. In Artikel 29 Absatz 2 wird das Wort "8a" nach der Nummer "7" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
Kulturminister:
Mgr. Needle v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 126/2009 Slg., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 5 / 2003 Slg., über Kulturpreise, ausgestellt vom Ministerium für Kultur, geändert durch Regierungsverordnung Nr. 98 / 2006 Slg. |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Verordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 14.05.2009 |
|---|---|
| In Kraft seit | 29.05.2009 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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