Regierungsverordnung Nr. 15 / 1956 Coll.

Verordnung über die Anerkennung der körperlichen Bildung und Sport

Gültig In Kraft seit 07.05.1956
15.
Regierungsverordnung
vom 25. April 1956
über ehrliche Anerkennung in der körperlichen Bildung und Sport.
Die Regierung der Tschechoslowakischen Republik bestellt mit Zustimmung des Präsidenten der Republik gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 247 / 1949 Slg. zu Ehren und Ehren, geändert durch die rechtlichen Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 14 / 1956 Slg.:
§ 1.
Für die Auszeichnung von Sportlern, Trainern, Trainern und anderen körperlichen Arbeitern, die die Entwicklung und den Erfolg von körperlicher Bildung und Sport verdient haben,
1. Ehrentitel einführen
(a) "Ein begehrter Arbeiter in der körperlichen Bildung und Sport"
(b) "Proper Master of Sport"
(c) "Proper Trainer"
(d) "Proper Coach"
(e) "Master of Sport"
(f) "Sample Trainer"
(g) "Modelltrainer";
2. Expressiert die öffentliche Anerkennung.
Ehrenwerte.
§ 2.
(1) Der Ehrentitel "Ein verdienstvoller Arbeiter in der körperlichen Bildung und Sport" wird an besonders verdienstvolle und äußerst ausgezeichnete Mitarbeiter in der körperlichen Bildung und Sport vergeben, die seit mindestens 15 Jahren selbstsüchtig in der körperlichen Bewegung gearbeitet haben und einen wesentlichen Beitrag zu den Leistungen der tschechischen körperlichen Bildung und Sport geleistet haben.
(2) Dieser Ehrentitel wird vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag der Regierung vergeben.
§ 3.
(1) Der Ehrentitel "Ein verdienstvoller Sportmeister" wird besonders ausgezeichneten Athleten verliehen, die außergewöhnliche sportliche Errungenschaften erreicht haben und den Namen der tschechischen körperlichen Bildung und Sport gefeiert haben.
(2) Die Ehrentitel "Deserved Trainer" und "Deserved Trainer" werden an besonders begehrte und exzellente Trainer und Trainer vergeben, die seit mindestens 10 Jahren selbstlos in der körperlichen Bewegung gearbeitet haben, haben sich in der enthusiastischen Ausbildung (Coaching)-Aktivitäten ausgezeichnet und haben hervorragende Trainer und Athleten oder das gesamte Kollektiv angehoben.
(3) Diese Ehrengrade werden von der Regierung auf Vorschlag des Staatsausschusses für körperliche Bildung und Sport in der Regierung der Tschechoslowakei verliehen.
§ 4.
(1) Der Ehrentitel "Master of Sport" wird ausgezeichneten Athleten verliehen, die hohe Sportmeisterschaften und außergewöhnliche Sportergebnisse erreicht haben.
(2) Die Ehrentitel "Sample Trainer" und "Sample Trainer" werden an Ausbilder vergeben, deren herausragende Leistungen in der körperlichen Ausbildung (Coaching) wesentlich über die Leistung und die Ergebnisse anderer Ausbilder und Trainer hinausgehen und ein exemplarisches und begeistertes Modell geworden sind, um alle ihre Aufgaben zu erfüllen.
(3) Diese Ehrengrade werden vom Staatlichen Komitee für körperliche Bildung und Sport in der Regierung der Tschechoslowakischen Republik vergeben, in der Regel auf einem Vorschlag des zentralen Körpers des Fitnessstudios, in dem der Trainer oder Trainer arbeitet.
§ 5.
Das Staatliche Komitee für körperliche Bildung und Sport in der Regierung der Tschechoslowakischen Republik legt ausführliche Bedingungen für die Vergabe von Ehrentiteln "Verdienter Meister des Sports" und "Master of Sport" fest.
§ 6.
(1) Arbeitnehmer, die einen Ehrenabschluss erhalten haben, erhalten auch ein Honorarzeugnis (Diplom).
(2) Honorargrade sind mit dem Recht verbunden, ein Ehrenzeichen zu tragen.
(3) Das Diploma- und Ehrenzeichen wird dem Ehrenvorsitzenden des Staatsausschusses für körperliche Bildung und Sport in der Regierung der Tschechoslowakischen Republik übergeben, bei dem es sich anvertraut.
§ 7.
Ein Ehrengeschenk oder ein Ehrengehalt kann bei der Vergabe des Honorarabschlusses "Forscher in Physical Education and Sport" gewährt werden; sie werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag der Regierung vergeben.
§ 8.
Öffentliche Anerkennung.
(1) Es gibt die öffentliche Anerkennung für Arbeitnehmer, die von ihrer innovativen und engagierten Arbeit an der Entwicklung von körperlicher Bildung und Sport Verdienste erhalten haben.
(2) Die öffentliche Anerkennung wird durch den Vorsitzenden des Staatsausschusses für Bildung und Sport in der Regierung der Tschechoslowakischen Republik nachgewiesen.
(3) Arbeitnehmer, die eine öffentliche Anerkennung erhalten haben, erhalten ein Zertifikat (Diplom).
Schlussbestimmung.
§ 9.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie werden vom Premierminister und vom Vorsitzenden des Staatsausschusses für körperliche Bildung und Sport der Tschechoslowakischen Republik durchgeführt.
Broad v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 15 / 1956 Coll., über ehrwürdige Anerkennung in der körperlichen Bildung und Sport
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.05.1956
In Kraft seit07.05.1956
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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