Gesetz Nr. 156 / 2013 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 121/2000 Slg., über Urheberrecht, Urheberrecht und zur Änderung bestimmter Gesetze (Kop.rechtsgesetz), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 01.07.2013
Inhalt
156
Recht
vom 14. Mai 2013
zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2000 Slg., über Urheberrecht, Urheberrecht und zur Änderung bestimmter Gesetze (Korrespondenzrecht), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 121 / 2000 Coll., zum Urheberrecht, zum Urheberrecht und zur Änderung bestimmter Gesetze (Copyright Act), geändert durch Gesetz Nr. 81 / 2005 Coll., Gesetz Nr. 61 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 186 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 216 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 227
1. Absatz 100 (1) wird am Ende des Textes in Buchstabe j " angefügt; die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze und die Vergütung für die verschiedenen Verwendungen werden immer ohne Mehrwertsteuer angegeben.
2. In Absatz 100a haben die Worte "oder wenn mindestens einer der relevanten Kollektivverwalter einen schriftlichen Antrag auf Ernennung eines gemeinsamen Vertreters gemäß Absatz 101 (11) erhalten hat, sofern dieser Vertreter befugt ist, "zufügen".
3. Absatz 101 (11) lautet wie folgt:
"(11) Sofern ein Nutzer eines Schutzobjekts Verträge zur Erteilung des Rechts auf Nutzung des Schutzobjekts, für das mindestens zwei kollektive Treuhänder von einem solchen Recht kollektiv verwaltet werden, einschließt, ist der Nutzer berechtigt, von ihnen schriftlich zu verlangen, dass er dem zuständigen Kollektivverwalter mit dem Abschluss eines einzigen gemeinsamen Vertragsvertreters gemäß Absatz 97 (5) betraut ist; der Kollektivverwalter, dem die Antragstellung für das erteilte Mandat gleichgestellt hat. Der erste Satz gilt sinngemäß für den Fall des Abschlusses von Kollektivverträgen gemäß Absatz 4 und für den Fall der Rückforderung eines Schadensanspruchs oder einer ungerechtfertigten Anreicherung, wenn dieser Anspruch nicht bereits vor den Gerichten gestellt wurde. Zur Ernennung eines gemeinsamen Vertreters der kollektiven Treuhänder nach dieser Bestimmung wird die effektive Ausübung der kollektiven Verwaltung überwacht.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Deutschland
Zeman v. r.
Nausea v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 156 / 2013 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 121 / 2000 Slg., zum Urheberrecht, zum Urheberrechtsrecht und zur Änderung bestimmter Gesetze (Korrespondenzrecht), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.06.2013
In Kraft seit01.07.2013
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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