Gesetz Nr. 159 / 2013 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 329 / 1999 Slg., über Reisedokumente und zur Änderung des Gesetzes Nr. 283 / 1991 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik, geändert (Gesetz über Reisedokumente), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 21.06.2013
Textfassungen: 21.06.2013
Inhalt
159
Recht
vom 2. Mai 2013
zur Änderung des Gesetzes Nr. 329 / 1999 Slg., über Reisedokumente und zur Änderung des Gesetzes Nr. 283 / 1991 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik, geändert (Gesetz über Reisedokumente), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Änderung des Reisedokumentgesetzes
Gesetz Nr. 329 / 1999 Slg., über Reisedokumente und Änderung des Gesetzes Nr. 283 / 1991 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik, geändert, (Gesetz über Reisedokumente), geändert, Gesetz Nr. 217 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 320 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 539 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 559 / 2004 Slg.
1. Im Titel des Gesetzes werden die Worte "und Änderungsgesetz Nr. 283 / 1991 Slg., auf der Polizei der Tschechischen Republik, in der geänderten, (Gesetz über Reisedokumente)" gestrichen.
2. In Absatz 3 wird am Ende des Absatzes 1 folgender Satz angefügt: "Eine Bürgerkarte kann auch als Reisedokument verwendet werden, um die Außengrenzen zu überqueren (1f), sofern ein internationaler Vertrag dies vorsieht oder wenn ein ausländischer Staat, der die Identitätskarte als Reisedokument anerkannt hat, in die Liste der Staaten aufgenommen wird, in denen die Außengrenzen (1f) mit der Bürgerkarte überkreuzt werden können. Diese Liste wird vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten durch eine Mitteilung in der Sammlung der Gesetze veröffentlicht.
3. In Ziffer 3 Absatz 3 wird der Satz "Polizei es einem Bürger nicht erlauben, die Außengrenze (1f) mit einer Bürgerkarte zu überqueren, wenn ein Bürger eine Beschränkung nach Sondergesetzen (14) über das Verbot des Reisens im Ausland hat."
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Deutschland
Zeman v. r.
Nausea v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 159 / 2013 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 329 / 1999 Slg., über Reisedokumente und zur Änderung des Gesetzes Nr. 283 / 1991 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik, geändert (Gesetz über Reisedokumente), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.06.2013
In Kraft seit21.06.2013
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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