Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Bundesversammlung Nr. 17 / 1976 Coll.

Gesetzliche Maßnahmen des Präsidiums der Bundesversammlung zur Änderung und Ergänzung des Rechts auf Verteidigung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, des Rechts auf Gerichtsstand der Bundesministerien und des Rechts auf Verteidigungserziehung

Gültig In Kraft seit 15.03.1976
17
Rechtliche Maßnahme
Büro der Bundesversammlung
vom 11. März 1976
zur Änderung und Ergänzung des Rechts auf Verteidigung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, des Rechts auf Gerichtsstand der Bundesministerien und des Rechts auf Verteidigungsbildung
Das Präsidium der Föderalen Versammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik hat gemäß Artikel 58 Absatz 3 des Verfassungsgesetzes Nr. 143 / 1968 Slg., über die Tschechoslowakische Föderation, über die folgende rechtliche Maßnahme gehandelt:
Čl. I
Gesetz Nr. 40 / 1961 Slg., zur Verteidigung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, wird wie folgt geändert:
Artikel 16 Absatz 2 lautet wie folgt:
"(2) Ziviles Verteidigungsmanagement ist für den Minister für nationale Verteidigung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik."
2. Absatz 30 weist Absatz 5 auf.
Čl. II
Gesetz Nr. 133 / 1970 Slg., über die Zuständigkeit der Bundesministerien, wird wie folgt geändert:
ANHANG
Am Ende des ersten Satzes werden folgende Worte hinzugefügt: "und für das zivile Verteidigungsmanagement".
2.V § 15
Nach Buchstabe e wird folgender Buchstabe f eingefügt:
"(f) das Konzept, den Fokus und die Hauptaufgaben der zivilen Verteidigung vorbereiten."
3.
die Worte "und die Zivilverteidigung" werden gestrichen.
4.V. § 19
die Worte "und für die Verwaltung der Zivilschutzvorbereitung " werden gestrichen.
Čl. IV
Diese rechtliche Maßnahme wird am Tag ihrer Veröffentlichung wirksam.
Husák v. r.
Indra v. r.
Strougal v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Föderalen Versammlung Nr. 17 / 1976 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Rechts auf Verteidigung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, des Rechts auf Zuständigkeit der Bundesministerien und des Rechts auf Verteidigungserziehung
Art der Vorschrift-
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Verkündungsdatum15.03.1976
In Kraft seit15.03.1976
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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