Gesetz Nr. 171 / 2007 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 130/2002 Slg. über öffentliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 12.07.2007
Textfassungen: 12.07.2007
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Recht
vom 7. Juni 2007
zur Änderung des Gesetzes Nr. 130/2002 Slg. über öffentliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 130 / 2002 Slg., über die Förderung von Forschung und Entwicklung aus öffentlichen Mitteln und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über die Förderung von Forschung und Entwicklung), geändert durch Gesetz Nr. 41 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 215 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 342 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 413 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 227 / 2006 Sl. und Gesetz Nr. 81
1. Absatz 4 (5), einschließlich Fußnote 3, lautet:
"(5) Für den Teil der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung der Tschechischen Republik ist eine institutionelle Unterstützung vorgesehen, unter der im Rahmen internationaler Abkommen das Ministerium oder der betreffende Anbieter von m3 abgedeckt wird)
a) Gebühren für die Teilnahme der Tschechischen Republik an internationalen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen;
b) Gebühren für die Mitgliedschaft internationaler Forschungs- und Entwicklungsorganisationen oder
c) finanzielle Beteiligungen der Tschechischen Republik zur Unterstützung internationaler Kooperationsprojekte in Forschung und Entwicklung, bei denen dieser finanzielle Anteil aus öffentlichen Mitteln, in Form von Zuschüssen an juristische oder natürliche Personen oder durch Erhöhung der Ausgaben von Organisationsgremien zur Bewältigung des Projekts ausgezahlt werden kann.
3) Zum Beispiel, Gesetz Nr. 2 / 1969 Slg., über die Einrichtung von Ministerien und andere Zentralbehörden der Regierung der Tschechischen Republik, geändert, Gesetz Nr. 129 / 2000 Slg., über die Gräfin (Regionale Einrichtung), geändert, Gesetz Nr. 128 / 2000 Slg., über die Gemeinde (Gemeinde), geändert. '
2. In Artikel 4 Absatz 7 werden die Worte "einschließlich der Art und Weise, wie Gebühren für die Teilnahme der Tschechischen Republik an internationalen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und Gebühren für die Mitgliedschaft internationaler Organisationen gestrichen werden".
3. In Absatz 7 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 eingefügt:
„(5) Die in Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe c genannte institutionelle Unterstützung für die internationale Zusammenarbeit wird auf der Grundlage eines Antrags des Antragstellers, der gemäß den Regeln des einschlägigen internationalen Forschungs- und Entwicklungskooperationsprogramms ausgewählt wurde, gewährt. Absatz 27 Absatz 1 gilt sinngemäß für die Veröffentlichung der Angaben der Anmeldung.
Absatz 5 wird zu Absatz 6.
4. In Artikel 39 werden "§ 7 (4) und (5) " ersetzt durch" § 7 (4) und (6)".
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Gesetz Nr. 130 / 2002 Slg., über die Förderung von Forschung und Entwicklung aus öffentlichen Mitteln und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über die Förderung von Forschung und Entwicklung), geändert, in der geänderten Fassung, wird zum ersten Mal auf institutioneller Unterstützung, die vom 1. Januar 2007 initiiert und fortgeführt wird, Anwendung finden.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 171 / 2007 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 130 / 2002 Slg., über öffentliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über die Förderung von Forschung und Entwicklung), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.07.2007
In Kraft seit12.07.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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