Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Slowakischen Sozialistischen Republik Nr. 18 / 1970 Coll.

Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Slowakischen Sozialistischen Republik über die Vergütung von Arbeitnehmern und wirtschaftlichen Ausrüstungen, die von sozialen Organisationen eingerichtet wurden

Gültig In Kraft seit 12.03.1970
Inhalt
183
Ordnung
Ministerium für Arbeit und Soziales der Slowakischen Sozialistischen Republik
vom 23. Januar 1970
über die Vergütung der von den sozialen Organisationen eingerichteten Wirtschaftsbeteiligten
Das Ministerium für Arbeit und Soziales der Slowakischen Sozialistischen Republik sieht in einem Abkommen mit dem Slowakischen Gewerkschaftsrat gemäß § 12 des Gesetzes Nr. 53 / 1968 Slg. über Änderungen der Organisation und des Geltungsbereichs bestimmter Zentralbehörden vor:
§ 1
Diese Verordnung gilt für Unternehmen und Wirtschaftsbetriebe, die von sozialen Organisationen eingerichtet wurden und auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen und gegebenenfalls der Genehmigung nationaler Ausschüsse (im Folgenden „Wirtschaftseinrichtungen“) wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
§ 2
(1) Die Vergütung der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, es sei denn, sie wird durch besondere Lohnregeln geregelt, die von den Zentralbehörden erlassen werden, unterliegt:
(a) für Arbeitnehmer, die im Verkauf von Waren beschäftigt sind, in Gastfreundschaft bei der Herstellung von Lebensmitteln und Dienstleistungen und im Tourismussektor, Lohnregelungen für die Vergütung von Wirtschaftsbeteiligten in staatlichen Organisationen, *)
b) für andere Arbeitnehmer, die Lohnregelung für die Bezüge der Arbeitnehmer in lokalen Wirtschaftsorganisationen, * *) mit den in den folgenden Absätzen genannten Beschränkungen.
(2) Arbeitslöhne dürfen nur für die Vergütung von Werken verwendet werden, für die progressive Leistungsstandards festgelegt sind. Anteilslohn kann nur für die Vergütung von kleinen Dienstleistungen für die Bevölkerung verwendet werden, * * * *) mit der Vereinbarung der Einrichtung, die die Organisation geschaffen. Gleichzeitig werden die in Absatz 1 genannten sonstigen Bedingungen bei der Anwendung beider Lohnformen erfüllt.
(3) Für die Vergütung der unter diese Verordnung fallenden Wirtschaftsbeteiligten können die für die Arbeitnehmer in Betrieben geltenden Lohnvorschriften, insbesondere in der Verwaltung der lokalen Wirtschaft, nicht angewandt werden.
(4) Die Sozialorganisationen überwachen das Einkommensniveau in ihren Wirtschaftseinrichtungen und stellen sicher, dass sie das in den gleichen Berufen (Funktionen) übliche Niveau in ähnlichen Betrieben lokaler Wirtschaftsorganisationen und gegebenenfalls im öffentlichen Handel nicht überschreiten; Wenn eine solche Erhöhung auftritt oder auftreten kann, muss sie eine angemessene Grenze für Lohnkomponenten setzen, die weder der Grundlohn noch die Ergänzung dazu sind.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Sedláková v. r.
*) Dekret des Innenhandelsministers vom 30. Dezember 1965 über die Vergütung in staatlichen Handelsorganisationen, veröffentlicht im Ministerium für Innenhandel Bulletin von 22-24 / 1965 Nr. 35 und Dekret des Innenhandelsministeriums vom 18. Dezember 1967 über die Vergütung von Wirtschaftsbeteiligten in staatlichen Handelsorganisationen, veröffentlicht im Ministerium für Innenhandel Bericht von 13-14 unter der laufenden Nummer 3 und registriert in 23 / 1968 Coll. geändert durch die Verordnung des Innenhandelsministeriums vom 11. Juli 1968 zur Aufhebung bestimmter Einkommensbestimmungen Nr. 35 / 1965 des Innenhandelsministeriums über die Vergütung in öffentlichen Handelsorganisationen und Nr. 3 / 1967 Die Berichte des Innenhandelsministeriums über die Vergütung von Wirtschaftsbeteiligten in staatlichen Handelsorganisationen, die im Innenhandelsbericht Nr. 6 / 1968, Nr. 5 veröffentlicht und in Höhe von 39 / 1968 Coll registriert sind. Verordnung des Handelsministeriums der SSR vom 2. Juni 1969 über die in Nr. 2 / 1969 veröffentlichte und in Nr. 4 / 1970 registrierte Änderung der Vergütung der Arbeitnehmer der staatlichen Handelsorganisationen. Die Erlöse des Handelsministeriums der SSR vom 2. Juni 1969 über die Vergütung des Aktienlohns, veröffentlicht in Höhe von 2 / 1969 des Handelsministeriums der SSR und registriert in Höhe von 4 / 1970 Coll.
*) Dekret des Innenministeriums vom 30. Juni 1967 Nr. MH-IV / 3-770 / 67, über die Lohnbedingungen der Arbeitnehmer in Unternehmen und lokalen Wirtschaftsorganisationen, veröffentlicht in der operativen Nachrichten des Innenministeriums für den Abschnitt der lokalen Wirtschaft in den Beträgen 14 und 15 / 1967 unter Nr. 18 und registriert in der Höhe von 36 / 1967 Coll. Dekret des Innenministeriums vom 26. Mai 1967 Nr. MH-IV / 3-500 / 67 über die Lohnverhältnisse der technischen Wirtschaftsbeteiligten in den lokalen Wirtschaftsunternehmen veröffentlicht in der operativen Nachrichten des Innenministeriums für die lokale Wirtschaft Abschnitt 12 und 13 / 1967 unter Nr. 17 und registriert in 34 / 1967 Coll.
* * *) Einkommen des Ministeriums für Innere und Finanzen des SSR und des Slowakischen Statistischen Amtes für kleine Operationen der nationalen Komitees Nr. 3 / 1969 Ústí v SSR.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Slowakischen Sozialistischen Republik Nr. 18 / 1970 Coll., über die Vergütung der Arbeitnehmer von Unternehmen und wirtschaftliche Ausrüstung von sozialen Organisationen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.03.1970
In Kraft seit12.03.1970
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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