Dekret Nr. 2 / 1949 Coll.

Verordnung über die Verlängerung der Visumpflicht in Kontakt mit Frankreich

Gültig In Kraft seit 20.01.1949
2.
Verordnung des Innenministeriums
vom 19. Januar 1949
über die Verlängerung der Visumpflicht in Kontakt mit Frankreich.
In einer Vereinbarung mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wird gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. März 1928, Nr. 55 Coll., über Pässe, den Orden vom 15. Mai 1947, Nr. 76 Coll., über Visaerleichterungen in Kontakt mit Frankreich aufgehoben und die Visumpflicht für Inhaber von diplomatischen und speziellen (Dienst) Pässen französischer Pässe unverzüglich erneuert.
Nosek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 2 / 1949 Coll., über die Erneuerung der Visumpflicht in Kontakt mit Frankreich
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.01.1949
In Kraft seit20.01.1949
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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