Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 23 / 1967

Verordnung des Verkehrsministeriums zur Änderung des Erlasses Nr. 42 / 1962 Slg. über die Anpassung der Lohnbedingungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen, Fahrern und Busfahrern

Gültig In Kraft seit 01.04.1967
Inhalt
23.
Ordnung
Ministerium für Verkehr
vom 2. März 1967
zur Änderung des Erlasses Nr. 42 / 1962 Slg. über die Anpassung der Lohnbedingungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen, Fahrern und Busfahrern
Nach § 30 Abs. 2 des Erlasses Nr. 101 / 1966 Slg. sieht das Verkehrsministerium die Vergütung der Arbeit im neuen System der geplanten Verwaltung der nationalen Wirtschaft im Einvernehmen mit den teilnehmenden Zentralbehörden und dem Zentralrat der Gewerkschaften vor:
Čl. I
Verordnung Nr. 42/62 Slg. über die Anpassung der Lohnbedingungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen, Fahrern und Busfahrern wird wie folgt geändert:
Abschnitt 9 lautet:
Leistungsvergütung
(
(2) Die Höhe der Leistungsvergütung wird von der leitenden Geschäftsleitung bestimmt, wobei sichergestellt ist, dass der korrekte Anteil an den Erträgen von Kraftfahrzeugtreibern, Fahrern und Busfahrern, die von anderen Gehaltsformen bezahlt werden, eingehalten wird.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am 1. April 1967 in Kraft.
Minister:
Indra v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung des Verkehrsministeriums Nr. 23 / 1967 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 42 / 1962 Slg., zur Anpassung der Lohnbedingungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen, Fahrern und Busfahrern
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.03.1967
In Kraft seit01.04.1967
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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