Verordnung des Finanzministers der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 24 / 1971 Coll.

Dekret des Finanzministers der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Ausgabe von Banknoten nach 20 CZK

Gültig In Kraft seit 01.04.1971
Inhalt
KAPITEL
Ordnung
Finanzminister der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
vom 26. März 1971
zur Ausgabe von Banknoten nach 20 CZK
Finanzminister der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik erklärt gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 41 / 1953 Slg.:
§ 1
Am 1. April 1971 werden die Banknoten der Tschechischen Republik vom 20 CZK-Modell 1970 (Form I) ausgegeben.
§ 2
(1) 20 ccs Modell 1970 (Form I) ist 58 mm breit und 132 mm lang und wird auf gelbliches Papier mit durchgehendem dunkelfarbigem Wasserzeichen mit in Papier gelagerten Schutzblau- und Rotfasern bedruckt.
(2) Das Wasserzeichen erzeugt horizontale Reihen von alternierenden Blättern und fünfpunktierten Sternen über die gesamte Papieroberfläche.
(3) Auf der Vorderseite der Banknoten, auf der ganzen Fläche gedruckt, wird der Hauptdruck in blau mit Kupfer gemacht. Der Bereich der Wange ist durch zwei vertikale Linien in drei identische Felder unterteilt, die aus kleinen repetitiven Ziffern "20" bestehen. Das zentrale Feld wird von einer großen bunten unregelmäßigen Guilloche Rose besetzt, in der sich das staatliche Emblem der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik befindet, auch in Farben aufgeführt. Die Rose ist in einem irritierenden (Regenbogen) Design über die gesamte Front des Strahls aus einer Vielzahl von Wellenlinien verteilt. Im linken Feld, das auch von einem Teil einer bunten Guillocherose betroffen ist, ist am oberen Rand die große Zahl "20". Auf dem rechten Feld ist die Gravur des Kopfes von Jan Žižka aus Trocnova nach dem ältesten erhaltenen plastischen Erscheinung aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. In der unteren rechten Ecke gibt es eine kleinere Zahl von 20.
(4) Im mittleren Feld oben gibt es zwei Textzeilen
„Banknote
Staatliche Banken der Tschechoslowakei ',
darunter auch in zwei Textzeilen
"Zwanzig Korun
Tschechoslowakisch "
Unter dem nationalen Emblem ist das Jahr "1970" und darunter eine kriminelle Bedrohung
"Banknoten der Bank Nach dem Gesetz,"
die oben und unten durch eine einzige Zeile kleiner repetitiver Inschriften "THE STATE BANK OF CZECH" und auf den Seiten durch die Nummern" 20" umrahmt wird.
(5) Am unteren Rand des mittleren Feldes werden die Namen der Autoren in kleinen Buchstaben gedruckt, auf der linken Seite, der Name des Autors des Designs "KAREL HRUŠKA INV." (entworfen) und auf der rechten Seite, der Name des Gravierers "JAN MRÁČEK SC." (ryl) In der Mitte ist der Firmenname des Druckers "STATE PRESCRIBILITY PRAGUE, PRAGUE."
(6) Auf der Rückseite der Banknoten, auf der ganzen Fläche gedruckt, ist auch die vorherrschende Farbe blau. Der Bereich ist auch durch zwei vertikale Wellenlinien in drei identische Felder unterteilt. Im mittleren Feld, nach der Zeit Malerei des "Jens-Codes" aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, eine Hussiten-Armee von einem Priester mit einem Monster geführt und Jan Žižka aus Trocnova auf einem weißen Pferd ist dargestellt.
(7) Im linken Bereich gibt es eine große unregelmäßige bunte Iloche Rose, aus der sie sich radial über den gesamten Bereich der rückwärtigen stilisierten Ziffern "20" ausbreitet, die ständig von der Mitte ansteigen und ausstrecken. In der oberen linken Ecke ist die Zahl 20. Giloš rose ist mit Text in zwei Zeilen abgedeckt
"Zwanzig Korun
Tschechoslowakisch, "
unter ihm an der unteren Kante wird in zwei Zeilen eine Wertabdeckungsklausel platziert
"Die Banknoten sind von Gold und den anderen abgedeckt
Vermögenswerte der Tschechischen Staatsbank. "
(8) Im rechten Feld unten befindet sich vor allem der Hintergrund einer kleinen bunten Guilloche Rose "20". Oben ist die Banknotenserienbezeichnung in einem Kapitalbrief des Alphabets und eine zweistellige Zahl, oberhalb der Guillochine kleiner Rose ist die sechsstellige Seriennummer der Banknoten, beide rot.
(9) Am unteren linken Rand des linken Feldes wird der Name des Autors des Designs "KAREL HRUŠKA INV." (vorgestellt) in kleinen Buchstaben gedruckt, am unteren rechten Rand des mittleren Feldes der Name des Autors der Gravur Transkription des historischen Gemäldes "MILOŠ ONDRÁČEK SC" (graviert).
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Rozechek, CSc.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung des Finanzministers der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 24 / 1971 Slg., über die Ausgabe von Banknoten nach 20 KCs
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum01.04.1971
In Kraft seit01.04.1971
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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