Verordnung des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 24 / 1976

Dekret des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik über die Einführung einer Ergänzung zur Tschechoslowakischen Pharmakopoeie - die dritte Ausgabe in der Tschechischen Sozialistischen Republik

Gültig In Kraft seit 15.03.1976
Inhalt
KAPITEL
Ordnung
Gesundheitsministerium der Tschechischen Sozialistischen Republik
vom 12. Februar 1976
über die Einführung einer Ergänzung zur Tschechoslowakischen Pharmakopoeie - die dritte Ausgabe in der Tschechischen Sozialistischen Republik
Das Gesundheitsministerium der Tschechischen Sozialistischen Republik sieht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Tschechischen Sozialistischen Republik und mit anderen teilnehmenden Zentralorganen gemäß § 70 Abs. 1 c) Gesetz Nr. 20 / 1966 Slg. über die Gesundheit der Menschen vor:
§ 1
Die Ergänzung der Tschechoslowakischen Pharmakopoeie - die dritte Ausgabe ("die Ergänzung") 1) wird in der Tschechischen Sozialistischen Republik mit Wirkung am 1. Januar 1977 eingeführt.
§ 2
Die Ergänzung bildet einen integralen Bestandteil der Tschechoslowakischen Pharmacopoeie - der dritten Ausgabe, deren Bindung durch Dekret Nr. 82 / 1969 Coll., über die Einführung der Tschechoslowakischen Pharmacopoeia - der dritten Ausgabe in der Tschechischen Sozialistischen Republik gegründet wurde.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Prof. MUDr. Prohlo, CSc.
1) Die Ergänzung wurde durch die Kosten des staatlichen medizinischen Verlags in Prag ausgegeben.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 24 / 1976 Slg., über die Einführung einer Ergänzung zur Tschechoslowakischen Pharmakopoeie - die dritte Ausgabe in der Tschechischen Sozialistischen Republik
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.03.1976
In Kraft seit15.03.1976
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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