Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 25 / 1976

Gesetz des tschechischen Nationalrats zur Änderung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 2 / 1969 Coll. über die Einrichtung von Ministerien und anderen zentralen Behörden der Tschechischen Sozialistischen Republik, geändert

Gültig In Kraft seit 29.03.1976
Inhalt
ANHANG
Recht
Tschechischer Nationalrat
vom 23. März 1976
zur Änderung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 2 / 1969 Slg. über die Einrichtung von Ministerien und anderen zentralen Behörden der Tschechischen Sozialistischen Republik, geändert
Der tschechische Nationalrat hat dieses Gesetz beschlossen:
Čl. I
Das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 2 / 1969 Slg. über die Einrichtung von Ministerien und anderen zentralen Behörden der Tschechischen Sozialistischen Republik in der geänderten Fassung wird wie folgt geändert:
In § 12 Abs. 1 werden die Worte "und die Zivilverteidigung" nach dem Wort "Archivierung" eingefügt.
Čl. II
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Erban v. r.
Korcák v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 25 / 1976 Slg., zur Änderung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 2 / 1969 Slg., über die Einrichtung von Ministerien und anderen zentralen Regierungsstellen der Tschechischen Sozialistischen Republik, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.03.1976
In Kraft seit29.03.1976
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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