Regierungsverordnung Nr. 32 / 2016 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 361 / 2007 Slg., mit Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, geändert

Gültig In Kraft seit 29.01.2016
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 18. Januar 2016
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 361 / 2007 Slg., mit Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, geändert
Die Regierung erteilt gemäß § 21 a) Gesetz Nr. 309 / 2006 Slg., das weitere Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regelt und die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Beschäftigung (Gesetz über andere Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz) und die Umsetzung des Gesetzes Nr. 262 / 2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch, geändert:
Čl. I
In der Regierungsverordnung Nr. 361 / 2007 Slg., mit Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 68 / 2010 Slg., Regierungsverordnung Nr. 93 / 2012 Slg. und Regierungsverordnung Nr. 9 / 2013 Slg., wird der folgende Abschnitt 12a nach Abschnitt 12 eingefügt, einschließlich Fußnoten Nr. 24 und 25:
„§ 12a
Unterrichtsschüler dürfen nur, soweit dies für die Erfüllung der Rahmenausbildungsprogramme erforderlich ist, unter Wahrung des Gesundheitsschutzes behandeln:
(a) gefährliche Chemikalien oder chemische Gemische, die gemäß der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über Chemikalien und chemische Gemische (24) als gefährlich eingestuft werden, die die falsche Klasse oder Kategorien und Gefahrenkategorien der akuten Toxizitätskategorie 3 oder spezifische Zielorgantoxizität nach einer einmaligen oder wiederholten Exposition der Kategorie 2, Stoffe und Gemische, die als korrosive Stoffe und Gemische eingestuft werden, die als schwer brennbare und extrem brennbare Stoffe eingestuft sind)
b) chemische Stoffe oder chemische Gemische, die gemäß der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über Chemikalien und chemische Gemische (24) als hochgiftige Stoffe oder Stoffe und Gemische eingestuft werden, die die falsche Klasse und Kategorie oder Gefahrenkategorie der akuten Toxizitätskategorie 1 oder 2 oder spezifische Zielorgantoxizität nach einmaliger oder wiederholter Exposition gegenüber der Kategorie 1 nur unter unmittelbarer Aufsicht einer Person mit einer beruflichen Kompetenz nach anderen Rechtsvorschriften 25 aufweisen.
Die Beschränkungen oder Verbote anderer Rechtsvorschriften zur Behandlung von Chemikalien oder chemischen Gemischen gemäß den Buchstaben a und b gelten nicht. Dies gilt unbeschadet des Schutzes schwangerer junger Schüler, stillender und junger Schüler bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt.
24) Verordnung (EG) Nr. 1272 / 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67 / 548 / EWG und 1999 / 45 / EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006, geändert.
25) § 44b Abs. 1 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
Minister für Bildung, Jugend und Sport:
Mgr. Valachová, Ph.D., v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 32 / 2016 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 361 / 2007 Slg., zur Festlegung der Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der geänderten Fassung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.01.2016
In Kraft seit29.01.2016
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf