Dekret Nr. 33 / 1977 Coll.

Dekret des Bundesministeriums für Finanzen über die Ausgabe von Münzen nach 5 Pennies Modell 1977

Gültig In Kraft seit 23.05.1977
ANHANG
Ordnung
Bundesfinanzministerium
vom 18. Mai 1977
zur Ausgabe von Münzen von 5 Cent Muster 1977
Das Bundesministerium für Finanzen erklärt gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 41 / 1953 Slg. über die Geldreform:
§ 1
Am 1. Juli 1977 werden die Münzen in fünf Hälften des Modells 1977 (nachstehend "fünf Hälften" genannt) für den Umlauf ausgegeben.
§ 2
(1) Fünf Heber werden aus Aluminium und Magnesiumlegierung angetrieben. Das Gewicht (Gewicht) des Fünf-Pennys beträgt 0,75 g. Der Durchmesser beträgt 16,2 mm, seine Kante ist glatt.
(2) Ein Gewicht (Gewicht) Toleranz von 25 / 1000 nach oben und unten ist für fünf Zoll Stanzen erlaubt.
(3) Angesichts des Fünf-Penny ist das Staatszeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, in einer Kopie nach links ist der Name des Staates "CZECHOSLOVAK SOZIALISTISCHE REPUBLIK". Das Jahr der Produktion ist unter dem nationalen Emblem unten angegeben.
(4) Auf der Rückseite des fünf Zolls ist der Wert mit einer großen Zahl "5" und dem untenstehenden Buchstaben "h" gekennzeichnet. In der Mitte der Nummer "5" befindet sich ein fünfpunktiger Stern. Der Autor des Designs für den Fünf-Nickel ist der akademische Bildhauer František David, dessen Marke "D" auf der linken Seite des Buchstabens "h" knapp unter der Abbildung "5" platziert ist.
§ 3
Münzen von 5 Pennies von 1953 und 1962 bleiben vorübergehend in Umlauf.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Lér, CSc.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 33 / 1977 Coll., zur Ausgabe von Münzen von 5 Cent Modell 1977
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.05.1977
In Kraft seit23.05.1977
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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