Dekret Nr. 335 / 2021 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 525 / 2020 Slg., über Formen der Einkommensteuer
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 14.09.2021
Textfassungen:
14.09.2021
13.09.2021
335
Ordnung
vom 7. September 2021
zur Änderung des Erlasses Nr. 525 / 2020 Coll., über Formen der Einkommensteuer
Das Finanzministerium legt gemäß § 72 Abs. 4 und 5 des Gesetzes Nr. 280 / 2009 Slg., Steuergesetz, geändert durch Gesetz Nr. 283 / 2020 Slg. fest:
Die Anhänge 1 und 2 des Erlasses Nr. 525/2020 Slg., zu den Formen der Einkommensteuer, siehe:
"Anhang Nr. 1 zum Erlass Nr. 525 / 2020 Coll.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 525/2020
"
Übergangsbestimmungen
1. Für Steueransprüche für die vor dem 1. Januar 2021 begonnene Steuerfrist oder einen Teil davon gilt das Erlass Nr. 525 / 2020 Coll., wie es vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses wirksam ist.
2. Für Steueransprüche für die Steuerfrist oder einen Teil davon, der ab dem 1. Januar 2021 beginnt und vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses endet, gilt das Erlass Nr. 525 / 2020 Coll., wie es vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses wirksam ist; Für diese Steueransprüche kann auch das Dekret Nr. 525 / 2020 Coll., das ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets wirksam ist, angewendet werden.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 335 / 2021 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 525 / 2020 Coll., über Formen der Einkommensteuer |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 13.09.2021 |
|---|---|
| In Kraft seit | 14.09.2021 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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