Dekret Nr. 339 / 2022 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 92/2012 Slg., über die Anforderungen an die minimale technische und materielle Ausrüstung von Gesundheitseinrichtungen und Heimpflege-Kontaktstellen, geändert durch Dekret Nr. 284 / 2017 Slg.
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.01.2023
Textfassungen:
01.01.2023
18.11.2022
339
Ordnung
vom 3. November 2022
zur Änderung des Erlasses Nr. 92/2012 Slg. über die Anforderungen an die Mindestausrüstung von Gesundheitseinrichtungen und Kontaktstellen für die Heimpflege, geändert durch das Erlass Nr. 284 / 2017 Slg.
Das Gesundheitsministerium sieht gemäß § 120 des Gesetzes Nr. 372 / 2011 Slg. über die Gesundheitsdienste und die Bedingungen der Vorsorge (Gesundheitsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 111 / 2019 Slg. und Gesetz Nr. 261 / 2021 Slg., zur Umsetzung von § 11 Abs. 6 des Gesundheitsschutzgesetzes vor:
Verordnung Nr. 92/2012 Slg., über die Anforderungen an die minimale technische und materielle Ausrüstung von Gesundheitseinrichtungen und Heimpflege-Kontaktstellen, geändert durch die Verordnung Nr. 284 / 2017 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird am Ende des Absatzes 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe i angefügt:
"(i) das dringende Einkommen ist in Anhang 10 dieser Verordnung aufgeführt."
2. In Absatz 1 (3) wird "10 " durch" 11" ersetzt.
3. In Anhang 4 Nummer 33 wird der letzte Satz gestrichen.
4. In Anhang 4 wird Nummer 34 gestrichen.
Punkt 35 ist umnummeriert Punkt 34.
5. Nach Anhang 9 wird folgender Anhang 10 eingefügt:
"Anhang Nr. 10 zum Erlass Nr. 92 / 2012 Coll.
Anforderungen an die physische und technische Ausrüstung von dringenden Empfangszentren
1. Ein Notfall-Empfangsplatz muss einen Rollstuhl-Zugang und eine Rollstuhl-Kontinuität zur Intensivstation für Notbetten, Radiodiagnostik und Operationsräume sowie eine sichtbare Ankunft für Krankenwagen haben. Die Böden müssen leicht gereinigt, waschbar und desinfiziert werden.
2. Der Ort der dringenden Rezeption muss klar mit einem einzigen Namen gekennzeichnet sein: "URGENT REVENUE / EMERGENCY '. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, diesen Arbeitsplatz anderweitig in die Organisationsstruktur des Gesundheitsdienstleisters einzubeziehen.
3. Eine räumliche Lösung des Notfall-Empfangsarbeitsplatzes ermöglicht es dem Ort der Eingangskorridore, seine direkte Verfügbarkeit für die Austrittsgruppen des Notfall-Service-Anbieters und für separat ankommende Patienten sicherzustellen.
4. Grundstruktur des dringenden Empfangsarbeitsplatzes:
a) der Einnahmenteil;
b) den ambulanten Teil;
c) der Liegeplatz,
d) der Hubschrauber oder die Betriebsstätte für die Landung von Hubschraubern des Luftrettungsdienstes.
5. Der Empfangsteil des Notfall-Empfangsarbeitsplatzes besteht aus einer Rezeption und einem Kontaktpunkt für die Zusammenarbeit mit dem Gesundheits-Rettungsdienstanbieter, der die Aufgaben des Health Rescue Service Act 10 erfüllt. Die Kontaktstelle kann Teil der Aufnahme sein.
6. Der Empfang ist mit einer Verbindung zu einem öffentlichen Telefonnetz, einem Computer mit Internetanschluss und einem Drucker ausgestattet, es sei denn, die elektronische Verarbeitung der Daten ist anderweitig gesichert und an eine Ersatz-Stromquelle angeschlossen. Die Anordnung des Empfangs muss so beschaffen sein, dass das Triage durchgeführt werden kann; die Triagemittel bestimmen die Zeit der Dringlichkeit der Behandlung, die Behandlungsstellen einzelner Patienten und die Zusammensetzung des Behandlungsteams. Der Empfang muss eine räumliche Verbindung zu den ambulanten und bettseitigen Teilen aufweisen.
7. Der Warteraum für Patienten, die auf die Behandlung warten, muss sich in einer räumlichen Verbindung zur Rezeption befinden. Der Warteraum muss mit Sitzmöbeln und seiner Dimensionierung ausgestattet sein und die Ausrüstung muss der maximalen Kapazität des Notempfangs und der Struktur der behandelten Patienten entsprechen.
8. Die Kontaktstelle ist mit einer Verbindung zum öffentlichen Telefonnetz, einem Computer mit Internetanschluss und einem Drucker auszustatten, es sei denn, die elektronische Verarbeitung der Daten ist anderweitig gewährleistet und ist mit einer Ersatz-Stromquelle verbunden.
9. Werden auch medizinische Notfalldienste innerhalb einer Notaufnahmeeinrichtung erbracht, so ist dieser Dienst Teil des ambulanten Teils der Notaufnahmeeinrichtung.
10. Der Bettbereich muss eine Mindestfläche von 5 m2 pro Bett haben und räumlich angeordnet sein, um einen sofortigen Zugang zum Patienten von mindestens 3 Seiten des Bettes zu gewährleisten und eine Handhabung der Hubeinrichtung für immobile Patienten zu ermöglichen. Es muss ausreichend Platz zwischen den Betten für den Betrieb des Personals, der Bewegung des Patienten und der Handhabung von Ausrüstung, Material und Betten geben. Jedes Bett muss eine Stromquelle, einen Anschluss an die Stromquelle und lokale Beleuchtung haben. Jedes Bett muss mit einem Gerät ausgestattet sein, um die Krankenschwester beim Patienten zu rufen.
11. Zusätzliche Betriebsbereiche des Notaufnahmearbeitsplatzes:
(a) WC und Dusche für Patienten,
b) die Arbeitsplätze der Krankenschwestern;
c) Sanitäranlagen für das Personal (4);
d) Lagereinrichtungen;
e) der Raum für die Reinigung und Entladung von biologischem Material;
(f) Personal Ruheraum,
(g) das Tote Zimmer.
12. Das WC für Patienten ist separat für Männer und Frauen eingerichtet.
13. Einrichtungen der Schwestern:
(a) Möbel für Krankenschwestern;
b) einen Arbeitszähler mit separaten Oberflächen zur Herstellung von sterilem Material;
c) den Bereich zur Behandlung von biologischem Material;
d) die Kommunikationsausrüstung zwischen Patient und Krankenschwester;
e) Waschbecken,
(f) Spüle für Wasch- und Reinigungseinrichtungen.
14. Lagerräume werden zur separaten Lagerung von sauberer und schmutziger Wäsche, sterilem Material, Abfall, Reinigungsprodukten und Becken und Flaschen mit der Möglichkeit der Dekontamination eingerichtet. Diese Räumlichkeiten können für mehrere Abteilungen gemeinsam sein.
15. Der Raum für die Reinigung der Geräte muss mit einer Spüle oder einer Spüle und einer Geschirrspülmaschine ausgestattet sein.
16. Das Zimmer für den Verstorbenen kann für mehrere Abteilungen geteilt werden.
17. Die Räumlichkeiten des Notfall-Empfangsarbeitsplatzes, einschließlich der Korridore, müssen so gestaltet sein, dass die Handhabung des Liegestuhls oder Stuhls oder des Patientenmobilbettes ermöglicht wird. Diese Anforderung gilt nicht für benachbarte Räumlichkeiten.
18. Grundausstattung der dringenden Rezeption:
(a) ein Waschbecken und zwei Waschbecken,
b) einen Kühlschrank und einen Gefrierschrank mit Thermometer;
c) ein Medizinschrank und medizinische Versorgung,
d) eine nicht tragbare abschließbare Metallbox, in der narktische oder psychotrope Stoffe oder Zubereitungen mit 5) gelagert sind;
e) ein Sterilisator, bei dem kein zentraler Sterilisationsservice erbracht wird; bei Verwendung der Formaldehydsterilisation muss der Sterilisator außerhalb des Leistungsraums liegen;
(f) eine mobile Untersuchungslampe,
(g) Defibrillator,
(h) EKG-Geräte,
(i) Pulsoxymeter;
j) mobile diagnostische Ultraschallgeräte,
k) Mobiler RTG-Gerät skiagraphisch - skiascopic,
(l) ein Monitor, wenn es sich um eine digitale Bildübertragung oder ein Negoskop handelt;
(m) anästhesiologische Apparate,
(n) einen Crashwagen für die Lagerung von Geräten und Arzneimitteln,
(o) Glukosimeter,
(p) Tonometer,
(q) fonendoscope,
(r) das Thermometer,
s) Duschstuhl,
(t) eine Patiententransportliege,
(u) Handhabungshilfen zur Übertragung eines immobilen oder teilweise immobilen Patienten;
(v) ein lebenswichtiger Funktions-Transporter-Monitor (ECG / RESP, NIBP, SPO2, Temp) mit Defibrillator und transstoral nicht-invasiven externen Pacings und anderen Geräten zur Bereitstellung dringender Sorgfalt erforderlich, um außerhalb der Notaufnahme, in Situationen der plötzlichen Verschlechterung der Gesundheit einzugreifen, oder um die Funktion des Resuscitation Teams zu erfüllen;
(w) Arzneimittel und Erste Hilfen, einschließlich kardiopulmonaler Resuszitation, insbesondere Selbstöffnungsbeutel einschließlich Maske, Luftkanäle, Handschuhe, Blutbildausrüstung und venösen Eintrittsvorrichtungen;
(x) einen Computer und ein einzelnes Datenrepository, das durch ein Datennetz und einen Drucker verbunden ist; ein einziges Datenrepository kann für mehrere Arbeitsplätze oder die gesamte medizinische Einrichtung gemeinsam sein;
(y) die Versorgung von medizinischen Geräten und medizinischen Materialien, einschließlich reflektierender Identifizierungsjacken und persönliche Schutzausrüstung zur Behandlung von Patienten, die im Rahmen von Notfall- oder Notfallsituationen zugelassen werden, in dem Maße, wie im Traumaplan des Anbieters festgelegt;
(z) eine Ersatz-Stromquelle.
19. Anforderungen an ambulante Geräte:
a) Untersuchungsliegen oder -betten, die eine Röntgenuntersuchung durch das Gerät ermöglichen;
b) Linearer Spender,
(c) Infusionsgerüst,
d) Infusionspumpe,
e) Heizgeräte für Patienten;
f) die Quelle von medizinischem Sauerstoff, Zentralvakuum und Druckluft für belüftete Patienten - die Verteilung des Vakuums ist nicht erforderlich, wenn das Kompartiment mit elektrischen Saugeinrichtungen ausgestattet ist;
(g) ein Abrichttisch und ein Instrumentaltisch.
Bei einem dringenden Empfang des Typs I ist sein ambulantes Teil mit mindestens 4 Couchsen oder Betten gemäß Buchstabe a auszustatten.
Ist ein Notaufnahmearbeitsplatz II vorhanden, muss sein ambulantes Teil mit mindestens 2 Couchsen oder Betten gemäß Buchstabe a ausgestattet sein.
20. Anforderungen an die Ausstattung des Liegeplatzes:
a) die Quelle von medizinischem Sauerstoff, Zentralvakuum und Druckluft für belüftete Patienten; die Verteilung des Vakuums ist nicht erforderlich, wenn das Kompartiment mit elektrischen Saugeinrichtungen ausgestattet ist,
b) ein Überwachungszentrum für die Verbindung aller lebenswichtigen Funktionsmonitore in Einzelbetten;
c) eine aktive Heizeinrichtung für alle Infusionen und Transfusionen;
d) Patientenheizgeräte;
e) ein Defibrillator mit transthorakaler nicht-invasiver Herzstimulation,
(f) ein Abrichttisch und ein Instrumentaltisch.
21. Der Bettteil des dringenden Empfangsarbeitsplatzes ist auch mit mobilen Positionsanrufsbetten und mobilen Positionsbelegungen ausgestattet.
Wenn ein Notfall-Typ I Arbeitsplatz eingerichtet ist, muss sein Liegeplatz mit mindestens 3 Wiederaufregungsbetten und 6 Ausschüttungsbetten ausgestattet sein.
Ist ein Notaufnahme-Typ II Arbeitsplatz eingerichtet, muss sein Liegeplatz mit mindestens 1 Wiederaufregungsbett und 3 Abgabebetten ausgestattet sein.
22. Geräteanforderungen an das Wiederaufregungsbett:
a) ein Transportventilator mit Wahl der Belüftungsparameter und -modi;
b) Vitalfunktions-Transportermonitor (ECG / RESP, IBP, NIBP, SPO2, Temp),
c) ein Kapnometer oder einen Kapnographen;
d) 2 lineare Spender,
e) ein Infusionsgerüst;
f) Infusionspumpe,
23. Anforderungen an die Ausrüstung für das Erwartungsbett:
a) Vitalfunktionsmonitor (ECG / RESP, NIBP, SPO2, Temp),
b) Linearer Spender,
(c) Infusionsgerüst,
d) Infusionspumpe,
24. Ist dies eine Notaufnahme, muss dies einen von der Zivilluftfahrtbehörde für Tages- und Nachtbetriebe genehmigten Hubschrauber haben. Die maximal zulässige Laufstrecke des Notfalltyps I Arbeitsplatz von heliport beträgt 2 Minuten.
25. Wird ein Notaufnahme-Typ II-Arbeitsplatz eingerichtet, so hat der Standort einen von der Zivilluftfahrtbehörde genehmigten Hubschrauber oder einen Betriebsort für Landungsflughubschrauber. Die höchstzulässige Zufahrtsstrecke des Notempfangstyps II vom Hubschrauber oder Betriebsort für Landeluftrettungshubschrauber beträgt 8 Minuten.
26. Der Heliport oder die Betriebsstätte für die Landung von Flugrettungshubschraubern ist an den Zufahrtsstraßen oder Orten zu kennzeichnen, an denen die unerwünschte Bewegung von Personen, die nicht in Betrieb sind, durch folgende Warnzeichen gekennzeichnet ist:
Es dürfen nicht mehr als 4 Zeichen um den Hubschrauber oder die Betriebsstätte für die Landung von Hubschraubern platziert werden.
Die Schilder müssen immer außerhalb des Anflug- und Abflugbereiches des Hubschraubers und gleichzeitig hinter dem Hubschrauber-Sicherheitsgebiet oder dem Betriebsgelände zur Landung der Flugrettungshubschrauber oder in einer Entfernung von 30 m vom Zentrum liegen.
Die Mindestgröße des Zeichens muss 60 cm x 40 cm betragen, die Oberkante des Zeichens einschließlich seiner Struktur darf nicht mehr als 150 cm über dem Boden liegen.
Die Warnzeichen müssen reflektierend oder beleuchtet sein, wenn sie zur Verwendung in Verbindung mit einem für Nachtbetrieb zugelassenen Hubschrauber bestimmt sind.
Die verwendeten Abkürzungen:
EKG - Elektrokardiogramm
IBP - invasive Blutdruckmessung
NIBP - nicht-invasive Blutdruckmessung
RESP - Atemaktivitätserklärungen
Röntgengeräte
SpO2 - Sauerstoffsättigung im arteriellen Blut, gemessen durch Pulsoxymetrie
Temp - Temperaturmessung. "
4) Regierungsverordnung Nr. 361 / 2007 Coll.
10) Artikel 6 des Gesetzes Nr. 374/2011 Slg. über den medizinischen Rettungsdienst, geändert.
5) Gesetz Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze, geändert.
Anhang 10 dieser Verordnung wird in Anhang 11 umnummeriert.
Übergangsbestimmungen
Der Gesundheitsdienstleister, der vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses einen dringenden Einkommensarbeitsplatz eingerichtet hat, muss die Anforderungen an die Mindestausrüstung für physische und technische Ausrüstung von dringenden Einkommensarbeitsplätzen gemäß Anhang 10 des Erlasses Nr. 92 / 2012 Slg. erfüllen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses bis zum 31. Dezember 2027 wirksam sind.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Minister für Gesundheit:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 339 / 2022 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 92 / 2012 Coll., über die Anforderungen an minimale technische und materielle Ausrüstung für Gesundheitseinrichtungen und Heimpflege-Kontaktstellen, geändert durch Dekret Nr. 284 / 2017 Coll. |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 18.11.2022 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.01.2023 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
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Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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