Dekret Nr. 355 / 2020 Coll.

Verordnung über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem Bank- und Kreditinstitutsgesetz

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.10.2020
355
Ordnung
vom 20. August 2020
über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem Spar- und Kreditgenossenschaftsgesetz
Die Tschechische Nationalbank bestimmt nach § 4e (4), § 16 (7), § 17c (3), § 17n (3), § 20 (4) und § 26g (4) des Gesetzes Nr. 21 / 1992 Slg., an Banken in der geänderten Fassung und gemäß § 1 (8), § 2a Abs. 1, § 2b (4), § 2cd (3), § 5a Abs. 3 und § 13 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 87 / 1995 Sl.

ČÁST PRVNÍ

Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Gegenstand
(1) Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Anwendungsdetails, des Formats und anderer technischer Details des Antrags auf
a) die vorherige Zustimmung nach Artikel 16 Absatz 1 des Bankengesetzes zu:
1. den Abschluss eines Vertrags, auf dessen Grundlage ein Vertrag mit einer gewerblichen Niederlassung oder ein Teil davon stattfindet;
2. Beschluß der Generalversammlung zur Aufhebung der Bank,
3. Übertragung von Vermögenswerten an die Bank als Aktionär;
4. Beschluss der Generalversammlung über die Verringerung des Kapitals der Bank, sofern keine Verringerung des Kapitals der Bank für Verlust vorliegt;
5. Beschluss der Generalversammlung gemäß § 7a Absatz 1 Buchstabe c des Bankengesetzes,
b) vorherige Zustimmung zu:
1. den Abschluss eines Vertrages, auf dessen Grundlage alle oder ein Teil eines gewerblichen Betriebs gemäß § 1 (7) des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften zur Verfügung steht,
2. Beschluß des Mitgliedstreffens über die Kürzung des Betrags des Grundbeitrags gemäß § 5a Absatz 3 des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften,
3. Entscheidung der Mitgliederversammlung zur Aufhebung der Genossenschaftsreserve gemäß § 5a Absatz 3 des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften;
4. Genehmigung zur Änderung der Rechtsform der Genossenschaftsreserve in eine Aktiengesellschaft;
5. eine Lizenz für eine ausländische Bank aus einem anderen Mitgliedstaat als einem Mitgliedstaat, der eine Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik nach § 4e Absatz 3 des Bankengesetzes einrichten will,
c) vorherige Zustimmung zu:
1. Erwerb einer bedeutenden Beteiligung nach § 17c Absatz 3 des Bankengesetzes,
2. den Zusammenschluss oder die Aufteilung der Bank gemäß § 17n Absatz 3 des Bankengesetzes und
3. die Fusion oder Aufteilung der Genossenschaftsreserve gemäß § 2cd (3) des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften.
(2) Diese Verordnung enthält die Beweise, die die Glaubwürdigkeit, Kompetenz und Erfahrung der Manager der Finanzholding Person oder gemischte Finanzholding Person belegen.
§ 2
Definition der Begriffe
(1) Im Sinne dieses Erlasses:
a) Nachweis der Integrität eines ausländischen Staates, ein Dokument, das dem Auszug aus dem Strafregister ähnlich ist, der nicht mehr als 3 Monate alt sein darf, von einem ausländischen Staat ausgestellt;
1. wenn eine ausländische natürliche Person ein Bürger und ein ausländischer Staat ist, in dem diese Person in den letzten 3 Jahren kontinuierlich über 6 Monate geblieben ist; oder
2. wenn die natürliche Person, die ein Bürger der Tschechischen Republik ist, in den letzten 3 Jahren seit mehr als 6 Monaten kontinuierlich geblieben ist, es sei denn, die zur Beurteilung der Integrität erforderlichen Informationen sind im Anhang des Auszugs aus dem Strafregister enthalten; oder
3. bei dem eine ausländische juristische Person in den letzten 3 Jahren ihren Sitz hat oder hat und bei der eine ausländische juristische Person oder eine juristische Person mit Sitz in der Tschechischen Republik in den letzten 3 Jahren eine gewerbliche Niederlassung oder Zweigniederlassung hat oder ihr Geschäft in ihr ausgeführt hat oder ihr Eigentum hat, soweit das Recht dieses Staates die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen regelt;
b) Nachweis der Integrität eines von einem ausländischen Staat ausgestellten Integritätsdokuments, einer Erklärung des Antragstellers über die Identität der natürlichen Person, es sei denn, diese Person ist Gegenstand der im Grundpopulationsregister gespeicherten Daten und enthält einen Bericht für diese Person über die Ergebnisse der Beurteilung der Eignung, eine Erklärung, die die für die in den Aufzeichnungen des Strafregisters der natürlichen Person zu treffenden Maßnahmen und die Daten und Nachweise der letzten 10 Jahre enthält;
1. die Einführung von administrativen Sanktionen im Zusammenhang mit der Leistung von Beschäftigung, Funktion oder Geschäftstätigkeiten;
2. eine Entscheidung, einen Insolvenzantrag wegen fehlender Vermögenswerte auszuschließen oder abzulehnen;
3. Aussetzung oder Widerruf von Zulassungen für Unternehmen oder andere Tätigkeiten; Dies gilt nicht, wenn es auf Antrag der Person, die die Genehmigung hält, aufgetreten ist, und diese Anmeldung zum Zeitpunkt, zu dem das Aussetzungs- oder Aussetzungsverfahren bereits stattgefunden hat, nicht erfolgt ist,
4. Verweigerung der Zustimmung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde zur Wahl, Ernennung oder anderen Beruf für den Post- oder Akquisitionsprozess eines qualifizierten Betriebs, durch Erhöhung der qualifizierenden Beteiligung oder durch Kontrolle einer Person, sofern eine solche Zustimmung erforderlich ist;
5. Ausschluss von der Berufs-, Vereinigungs- oder Vereinigungstätigkeit von Personen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, oder die Einführung von disziplinarischen Sanktionen durch eine solche Kammer, Vereinigung oder Vereinigung zur Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen;
6. andere für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit relevante Elemente,
c) Identifizierungsdaten für:
1. juristische Personen und natürliche Personen, Name, Sitz und Identifikationsnummer der Person, sofern sie zugewiesen sind, und die internationale Rechtspersonenkennung (LEI), sofern sie zugeordnet sind;
2. eine natürliche Person, die kein Unternehmer, Name und Geburtsnummer ist, oder, wenn nicht, das Datum der Geburt und des Wohnsitzes,
(d) Daten über Personen mit engen Links
1. die Identifizierung jeder Person mit engen Verbindungen; wenn die Person mit engem Kontakt in einem anderen Mitgliedstaat ein Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, auch ein Hinweis darauf, ob die Person von der Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaats als geregeltes Organ zu befugen ist oder ob sie eine Kontrollperson dieser Person ist und ob die Person mit enger Verbindung ein Sitz in einem Staat hat, der keinen Mitgliedstaat ausübt, sowie den Nachweis, dass die Rechtsvorschriften dieses Staates durchsetzbar sind;
2. eine Beschreibung der Struktur der Gruppe und der Art und Weise, wie sie mit der grafischen Darstellung der Beziehungen zwischen jeder eng verbundenen Person verknüpft ist, die den Gegenstand ihrer Tätigkeit angibt; und
3. Identifizierung der 10 größten Mitglieder nach ihrem Anteil an den Stimmrechten oder allen Mitgliedern, wenn die juristische Person weniger als 10 hat und deren Anteil an den Stimmrechten, ausgedrückt als Prozentsatz, wenn die Person mit engen Links eine juristische Person ist;
e) Daten über Berufserfahrung
1. Informationen über die Art der Berufserfahrung;
2. einen Hinweis auf die Person, der die Berufspraxis durchgeführt wird oder ist;
3. eine Beschreibung der Klassifizierung der Beschäftigung und gegebenenfalls die Bedeutung der Praxis für die Tätigkeit des Finanzmarktes, eine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit und das Ausmaß der Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind, unter Angabe der Zahl der verwalteten Personen;
4. die Definition der Dauer der unter Nummer 3 genannten Tätigkeit und
5. die Zustimmung zur Erfüllung einer nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Arbeitsaufgabe;
(f) Informationen über die Bildung
1. Name und Art der Bildungseinrichtung, das Studienprogramm, der Schwerpunkt des Studienprogramms, die Dauer des Studienprogramms, die Art und das Datum des Abschlusses der Studie und gegebenenfalls die erhaltenen akademischen Abschlüsse; und
2. einen Überblick über professionelle Prüfungen und Kurse, Praktika und Studienbesuche, die für die Finanzmarktaktivitäten relevant sind, was das Jahr der Fertigstellung und des Fokus anzeigt.
(2) Für die Zwecke dieser Bestellung gelten auch folgende Begriffsbestimmungen:
a) ein Dokument über den Erwerb oder die Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung einer Person, das
1. haben oder erwerben Aktien in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung;
2. Ausübung oder Ausübung der Stimmrechte zugunsten eines Dritten;
3. übertragen oder beabsichtigt, die Stimmrechte an eine andere Person im Rahmen eines Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zu übertragen;
4. es gibt oder soll eine Tatsache sein, auf deren Grundlage sie kontrolliert wird oder wird;
5. im Einvernehmen mit einer anderen Person handeln, an die die Ausübung der Stimmrechte übertragen wurde oder die einen erheblichen Einfluss auf das Verfahren hat; und
6. hat Schulden von mehr als 5 % des Eigenkapitals oder der Vermögenswerte einer Person, die qualifizierte Beteiligungen erwerben oder erhöhen; Dies gilt sinngemäß für Garantien, Garantien und andere Verbindlichkeiten, aus denen solche Schulden entstehen können,
(b) Finanzausweise
1. Jahresberichte und Jahresabschlüsse für die letzten 3 Geschäftsjahre oder für den Zeitraum, in dem eine Person Geschäftstätigkeiten ausübt, wenn dieser Zeitraum weniger als 3 Geschäftsjahre beträgt; wenn eine Person Teil einer Gruppe ist, auch konsolidierte Jahresberichte und Jahresabschlüsse für den gleichen Zeitraum; wenn nach dem Rechnungslegungsgesetz die Konten vom Rechnungsprüfer geprüft werden, werden die Konten vom Rechnungsprüfer vorgelegt; und
2. Einkommensnachweise in den letzten 3 Jahren und umfassende Informationen über Vermögenswerte und Schulden bei einer natürlichen Person, die kein Unternehmen ist;
c) der Geschäftsplan des Plans, der für die ersten drei Geschäftsjahre der Tätigkeit auf der Grundlage realistischer wirtschaftlicher Berechnungen tatsächlich vorgesehen ist, im Bereich der im Rechnungslegungsgesetz vorgesehenen Jahresabschlüsse, zusammen mit einem Kommentar zu den verschiedenen Punkten des vorgelegten Plans, der immer die Ausgangspunkte und Strategien der Tätigkeit enthält, auf die der Plan basiert, die geplanten Tätigkeiten und eine Beschreibung der Art und Weise, wie diese Tätigkeiten gesichert sind;
d) durch ein geregeltes Institut, eine Person mit einer ähnlichen Tätigkeit wie eine Bank oder eine Spar- und Kreditgenossenschaft, einen Wertpapierhändler, ein Versicherungsunternehmen, ein Rückversicherungsunternehmen, ein Zahlungsinstitut, ein elektronisches Geldinstitut, einen Zahlungskontoleiter oder eine Person, deren Geschäft eine andere regulierte Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ist, wenn diese Person ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat und im Staat ihres Sitzes beaufsichtigt wird;
e) eine strategische Absicht eines Projekts, das Folgendes umfasst:
1. den Zeitraum, in dem die qualifizierende Beteiligung gehalten werden soll, oder den Zeitraum, in dem die Bank oder die Genossenschaftsreserve kontrolliert werden soll;
2. erwartete Änderungen des Qualifikationsniveaus kurzfristig und langfristig;
3. die geschätzte Beteiligung an der Verwaltung der Bank oder der Genossenschaftsreserve;
4. die geplante Unterstützung der Bank oder der Genossenschaftsreserve durch eigene Mittel, gegebenenfalls für die Entwicklung von Tätigkeiten oder für die Verwaltung einer verschlechterten Finanzlage;
5. Informationen darüber, ob eine Vereinbarung geschlossen wurde, um gemeinsame Interessen mit einem anderen Bankaktionär oder Mitglied der Genossenschaftsreserve zu fördern; und
6. die erwarteten Änderungen in den Tätigkeiten der Bank oder der Genossenschaftsreserve, die Art und Weise, wie die weitere Entwicklung, die Verteilungspolitik der Dividenden, die Verteilung der Mittel und die Zahlungspolitik der Verluste, die erwarteten Änderungen im Management- und Kontrollsystem, die strategische Entwicklung und das Casting von Managern finanziert werden; die Informationen enthalten nur eine strategische Absicht, wenn die qualifizierte Beteiligung 20 % erreichen oder übersteigen soll oder die Bank oder die Genossenschaftsreserve kontrolliert werden soll;
(f) Hauptperson
1. eine Person gemäß Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe e oder Artikel 12ad Absatz 1 des Bankengesetzes oder eine Person, die ansonsten tatsächlich die Tätigkeit einer juristischen Person verwaltet,
2. die in Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften oder die Person, die sonst tatsächlich die Tätigkeit einer juristischen Person verwaltet;
3. eine Person in einem Finanzholding oder einer gemischten Finanzholding Person, die in einer ähnlichen Position ist wie in den Nummern 1 und 2.

ČÁST DRUHÁ

Zustimmung zur Transformation und anderen Zustimmung
§ 3
Vorherige Einwilligung zur Verfügung oder Teil eines Geschäftsrennens
(K § 16 Abs. 7 des Bankengesetzes und § 1 (8) des Spar- und Kreditgenossenschaftsrechts)
(1) Einzelheiten des Antrags auf vorherige Genehmigung der Tschechischen Nationalbank zum Abschluss eines Vertrages, auf dessen Grundlage Geschäfte oder Teile davon gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe a des Bankgesetzes und § 1 Abs. 7 des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften vorliegen, sind:
a) Identifizierungsdaten der Person, mit der der Antragsteller einen Vertrag mit einem gewerblichen Betrieb oder einem Teil davon abschließen will;
b) ein Auszug aus dem Handelsregister oder anderen ähnlichen Geschäftsdatensätzen, die nicht mehr als 3 Monate alt sein dürfen, der in Buchstabe a genannten Person oder gegebenenfalls des Antrags auf Eintragung in das betreffende Register, der nicht zum Zeitpunkt des Antrags gestellt wurde;
c) Informationen über die in den Rechnungslegungsunterlagen des Antragstellers gespeicherten Vermögenswerte über den Gegenstand der Veräußerung mit einem gewerblichen Betrieb oder einem Teil davon;
d) ausführliche Informationen über die beabsichtigte Verfügbarkeit mit der Geschäftseinrichtung oder Teilen davon und deren Folgen, einschließlich mindestens der Absicht des Antragstellers, einschließlich einer Angabe der Art der beabsichtigten Anordnung, der Änderungen des Geschäftsplans, des Zeitplans, der Beschreibung der Auswirkungen auf die Durchführung der Tätigkeiten der Bank oder der Genossenschaftsreserve, der Beschreibung der Integration der Organisationseinheiten und der Aufnahme in die neue Organisationsstruktur und der Beschreibung der Übertragung von Kompetenzen;
e) Informationen über die erwarteten Auswirkungen der Anordnung eines Unternehmens oder Teile davon auf der Ebene der Eigenmittel oder der Genossenschaftsreserve der Bank auf individueller und konsolidierter Basis, ausgedrückt in Bezug auf die Veränderung der Kapitalquoten gemäß der unmittelbar anwendbaren Aufsichtsverordnung der Europäischen Union (1), und Informationen, die eine kontinuierliche Einhaltung dieser Kapitalverhältnisse auf individueller und konsolidierter Basis nach dem Betrieb im Zusammenhang mit der Anordnung des Unternehmens oder Teilen des Unternehmens ermöglichen;
f) den Vertragsentwurf, der dem gewerblichen Betrieb oder einem Teil davon zur Verfügung steht, und
g) die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde, die die in Buchstabe a genannte Person im Lande seines Sitzes überwacht, ist der Abschluss eines Vertrags, auf dessen Grundlage ein oder ein Teil eines Geschäftsbetriebs zur Verfügung steht, wenn diese Person eine Person gemäß Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe b oder c des Bankengesetzes ist.
(2) Für den Fall, dass aufgrund des Abschlusses eines Vertrags nach § 16 Abs. 1 Buchstabe a des Bankgesetzes oder § 1 Abs. 7 des Spar- und Kreditgenossenschaftsrechts eine Änderung der Aufsichtsbehörde oder der Einlagensicherung vorliegt, umfasst der Antrag auch:
a) Informationen über die zuständige Aufsichtsbehörde und
b) eine Beschreibung der Schadensversicherung einschließlich einer Beschreibung der Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen System.
§ 4
vorherige Genehmigung für die Streichung einer Bank oder einer Genossenschaftsreserve
(K § 16 Abs. 7 des Bankengesetzes und § 5a Abs. 3 des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften)
Die Einzelheiten des Antrags auf Vorabgenehmigung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Streichung einer Bank gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b des Bankengesetzes und der Entscheidung der Mitgliederversammlung über die Streichung der Genossenschaftsreserve gemäß Artikel 5a Absatz 3 des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften sind:
a) Informationen über die Gründe für die Aufhebung der Bank oder der Genossenschaftsreserve;
b) einen Entwurf einer Entscheidung der Hauptversammlung oder einer Mitgliederversammlung über die Streichung einer Bank oder einer Genossenschaftsreserve;
c) bei gleichzeitiger Übertragung eines gewerblichen Betriebs oder Teile davon auch die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a bis d und f und g genannten Informationen;
d) im Falle der Umwandlung (2), gefolgt von der abgerissenen Bank, auch die Art der Umwandlung und Daten gemäß § 5; und
e) im Falle einer Übertragung eines Teils eines Geschäftsbetriebs durch eine abgesagte Bank oder Genossenschaftsbank auch eine Beschreibung der geplanten Art der Abrechnung von Schulden und Schulden, insbesondere eine Beschreibung der geplanten Art der Abrechnung von Schulden und Schulden im Zusammenhang mit dem Teil des Unternehmens, der nicht übertragen wurde; eine Beschreibung der erwarteten Abrechnungsmethode muss immer die erwartete Abrechnungszeit in Bezug auf die Liquidität der Vermögenswerte der Bank oder der Genossenschaft angeben.
§ 5
vorherige Zustimmung zur Übertragung von Vermögenswerten an eine Bank
(K § 16 Abs. 7 des Bankengesetzes)
Die Einzelheiten des Antrags auf vorherige Genehmigung der Tschechischen Nationalbank zur Übertragung der Vermögenswerte an die Bank als Aktionär gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe c des Bankgesetzes sind:
a) Informationen über die Absichten und Gründe für die Übertragung von Kapital;
b) eine Liste der Betroffenen (3) für die Übertragung der Vermögenswerte und für jede Person ihre Identifizierungsdaten und ob sie der Verstorbene oder der Versender sind;
c) ein Projekt zur Übertragung der Vermögenswerte der Bank nach dem Gesetz über die Umwandlung von Handelsunternehmen und Genossenschaften (11) sowie Informationen mit mindestens
1. Änderungen des Geschäftsplans der erwerbenden Bank und eine Beschreibung, wie ausreichendes Kapital gewährleistet wird;
2. den Zeitplan für die Durchführung der Kapitalübertragung und den Plan für die organisatorische, technische und personelle Integration der Erwerbsbank;
3. eine Beschreibung der Auswirkungen der Übertragung des Kapitals auf die Ausübung der Tätigkeiten der erwerbenden Bank;
d) Informationen über die erwarteten Auswirkungen der Übertragung des Kapitals auf die Höhe des Kapitals der erwerbsfähigen Bank auf individueller und konsolidierter Basis, ausgedrückt durch eine Änderung der Kapitalquoten gemäß der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über die Aufsichtsanforderungen (1), und Informationen über die Annahmen der fortgesetzten Einhaltung dieser Kapitalquoten auf individueller und konsolidierter Basis nach der Übertragung des Kapitals;
e) Berichte der gesetzlichen Behörden von Personen, die an der Übertragung von Vermögenswerten beteiligt sind, oder irgendeine Vereinbarung zur Aufhebung ihrer Verarbeitung;
f) einen Sachverständigenbericht über die Übertragung von Vermögenswerten oder gegebenenfalls Verzichtsverzicht;
g) die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Bedingungen des Transfervorhabens, es sei denn, der unter Buchstabe f genannte Sachverständigenbericht wird erstellt;
h) die Abschlusskonten und die Eröffnungsbilanz der Akquisitionsbank und der Bericht des Wirtschaftsprüfers über ihre Verifikations- oder Zwischenkonten und den Bericht des Wirtschaftsprüfers über seine Verifizierung;
— eine Liste der Verwalter der erwerbsfähigen Banken und ein Hinweis auf ihre Veränderungen infolge der Übertragung von Vermögenswerten;
(j) Angaben von Personen mit engen Verbindungen, bei denen die Übertragung von Vermögenswerten zu engen Verbindungen zwischen diesen Personen und Daten von Personen führt, an denen die Erwerbsbank eine erhebliche Beteiligung nimmt;
(k) Identifizierungsdaten von Personen, die aufgrund der Übertragung von Vermögenswerten einen qualifizierten Anteil an der Erwerbsbank erwerben oder erhöhen, einschließlich Angabe des Anteils an dem Kapital oder den Stimmrechten oder anderer Form der Anwendung eines signifikanten Einflusses auf die Geschäftsführung.
§ 5a
Vor der Genehmigung, bedeutende Betriebe zu erwerben
(K § 17c Abs. 3 Bankgesetz)
Die Einzelheiten des Antrags auf vorherige Genehmigung der Tschechischen Nationalbank für eine bedeutende Beteiligung einer Bank, einer Finanzholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß § 17b Absatz 1 des Bankengesetzes sind:
a) Identifizierungsdaten des Antragstellers;
b) Identifizierung der Person, an die eine signifikante Beteiligung erworben werden soll (nachfolgend "die Zielgesellschaft" genannt);
c) Identifizierungsdaten der Person, deren Teilnahme am Antragsteller übertragen wird;
d) den Namen des öffentlichen Registers, in dem die Zielgesellschaft registriert ist, die jeweilige Registrierungsnummer oder andere Kennnummer sowie der aktuelle Auszug oder Bescheinigung der Registrierung;
e) Einzelheiten der bestehenden, neu erworbenen und daraus resultierenden Beteiligung an der Zielgesellschaft, einschließlich:
1. ob die Beteiligung direkt oder indirekt erworben wird; im Falle einer indirekten Erwerbstätigkeit die Angabe der Person, durch die sie erworben wird;
2. die Menge, Art und Nennwert der Betriebe, die der Antragsteller erwerben will;
3. den endgültigen Anteil des Antragstellers an dem Gesamtkapital und den Stimmrechten der Zielgesellschaft;
4. Informationen darüber, ob der Antragsteller die Zielgesellschaft übernimmt;
5. Informationen darüber, ob es das Recht hat, ein Mitglied der Verwaltungsbehörde zu ernennen,
6. den Betrag und die Methode zur Ermittlung des Kaufpreises, des Zeitpunkts der Zahlung des Kaufpreises des erworbenen Betriebs und, falls vorhanden, eine Erklärung über die Differenz zum Marktwert;
7. die Art und Weise, wie der Kaufpreis in den Konten erfasst wird;
8. eine Beschreibung der verwendeten Bewertungsmethoden und, wenn das Zielunternehmen dominiert wird, Gutachten zur Bewertung von bedeutenden Beteiligungen, sofern verfügbar,
f) die Entscheidung der zuständigen Entscheidungsgremien des Antragstellers, ein wesentliches Interesse und das Protokoll der Beratungen dieser Behörde zu erwerben;
g) eine Beschreibung der wichtigsten Bedingungen des vorgeschlagenen Akquisitionsvertrags, der sich auf die umsichtige Situation des vorgeschlagenen Erwerbers auswirken kann;
h) eine Beschreibung der Auswirkungen des Erwerbs einer signifikanten Beteiligung an der Durchführung der Tätigkeiten des Antragstellers, einschließlich der Auswirkungen auf sein Management- und Kontrollsystem, Liquidität und große Expositionen, einschließlich Risikomanagement und Mechanismen zur Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Legalisierung der Erlöse von Kriminalität und Terrorismusfinanzierung;
i) den Jahresabschlüssen des Zielunternehmens sowie Informationen über die Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die letzten 3 Geschäftsjahre oder über Transfers, die vor dem Erwerb eines bedeutenden Betriebs getätigt werden;
(j) den Jahresabschlüssen des Antragstellers und anderer Belege, die die finanzielle Gesundheit des Antragstellers zeigen, einschließlich einer Beschreibung jeder Position, sowie Nachweise über ausreichendes Volumen, Ursprungstransparenz und die Sicherheit seiner Finanzmittel, die zur Erlangung eines bedeutenden Betriebs verwendet werden, einschließlich einer Beschreibung der Verwendung ausländischer Ressourcen, der Gruppenfinanzierung und ihrer Rückzahlungsmodalitäten;
c) den Geschäftsplan des Antragstellers;
(l) den Plan für die organisatorische, technische, operative und personelle Integration und den Zeitplan für die Umsetzung der Transformation und Auswirkungen auf Verträge mit anderen Personen, wenn das Zielunternehmen von den aufsichtsrechtlichen Auswirkungen der Wesentlichkeitsschwelle dominiert oder überschritten werden soll;
(m) eine Erklärung des Antragstellers oder eine andere Bestätigung des Antrags oder die Mitteilung über den Erwerb eines qualifizierten Betriebs an die zuständige Behörde, das Datum, an dem der Antrag oder die Anmeldung eingereicht wurde, und die Einzelheiten der Eigentümerstruktur des Zielunternehmens, wenn es sich bei der Zielgesellschaft um ein Finanzinstitut handelt, das der Beurteilung des Erwerbs des qualifizierten Betriebs unterliegt;
(n) eine detaillierte grafische Darstellung der Gruppe, in der die Kapitalanteile und Stimmrechte der Mitglieder, die gegebenenfalls Interessen kontrollieren, sowie die Identifizierung von Finanzinstituten und Informationen über die Tätigkeiten der Unternehmen in der Gruppe und deren geographischen Rahmen angegeben werden, wenn die Zielgesellschaft Teil der Gruppe ist;
(o) Rating des Zielunternehmens und gegebenenfalls das Gesamtguthaben der Gruppe, zu der es gehört, sofern vorhanden;
p) eine Beschreibung der von der Zielgesellschaft durchgeführten Tätigkeiten, die angibt, ob sie einer Regulierung oder Überwachung nach den Finanzmarktregeln unterliegen und ob der vorgeschlagene Erwerb der gesonderten Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde der Zielgesellschaft unterliegt;
b) eine Erklärung des Antragstellers oder eine andere Bestätigung, dass der vorgeschlagene Erwerb gemäß Artikel 17h Absatz 1 des Bankengesetzes der konsolidierenden Aufsichtsbehörde mitgeteilt worden ist;
(r) Bestätigung der Einreichung eines Antrags auf qualifizierte Beteiligung, wenn die Zielgesellschaft ein Kreditinstitut ist und nicht die Aufsichtsbehörde der Tschechischen Nationalbank ist;
(s) eine Beschreibung der Auswirkungen des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an der Eigentums- und Organisationsstruktur des Antragstellers und der Zielgesellschaft sowie der Auswirkungen auf die Struktur der Gruppe, zu der der Antragsteller oder die Zielgesellschaft gehört;
(t) Erklärungen und damit zusammenhängende Informationen oder Dokumente, die dem Antragsteller nachweisen können, dass der Antragsteller geprüft hat, ob das Zielunternehmen oder die Mitglieder seiner Verwaltungsbehörden in den letzten 10 Jahren Verwaltungs- oder Strafstrafen in Bezug auf die Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität, Terrorismusfinanzierung oder anderen finanziellen kriminellen Tätigkeiten auf individueller, konsolidierter oder subkonsolidierter Grundlage ausgesetzt sind;
— eine Erklärung des Antragstellers oder eine andere Bestätigung, dass das Zielunternehmen oder seine Manager und Mitglieder keinen restriktiven Maßnahmen unterliegen, die durch das EU-Recht vorgesehen sind;
(v) eine Beschreibung des Verhaltens des Antragstellers im Einvernehmen mit anderen Personen, einschließlich Vereinbarungen zwischen dem Antragsteller und einem anderen Mitglied in Bezug auf das Zielunternehmen und eine Beschreibung der zukünftigen Verteilung der Beteiligung an der Finanzierung des geplanten Erwerbs.
§ 5b
vorherige Zustimmung zur Fusion oder Spaltung
(K § 17n Abs. 3 Bankgesetz)
(1) Einzelheiten der Anmeldung gemäß Artikel 17m Absätze 1 und 2 des Bankengesetzes zur vorherigen Genehmigung der Tschechischen Nationalbank für die Zusammenführung oder Aufteilung der Bank, der Finanzholding Person oder der gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Bankengesetzes genehmigten gemischten Finanzholding Person sind:
a) eine Angabe der Art der Umwandlung, ob es sich um eine Fusion oder eine Teilung der Bank handelt;
b) Informationen über die Absichten und Gründe für die Umwandlung gemäß Buchstabe a;
c) eine Liste von Personen, die an der Umwandlung teilnehmen, einschließlich Personen, die sich aus der Umwandlung ergeben; die Identität jeder Person, der Nachweis der Glaubwürdigkeitsbeurteilung und die Angabe, ob er der Nachfolger, der Verstorbene oder der Verteilte ist;
d) das Umstellungsprojekt der Bank nach dem Gesetz über die Umwandlung von Handelsunternehmen und Genossenschaften (12), je nach Art der gemäß a) gewählten Umwandlung, und mindestens
1. Informationen über die Änderungen des Geschäftsplans der Nachfolger und eine Beschreibung, wie ausreichend Kapital gewährleistet wird;
2. den Zeitplan für die Umsetzung der Umstellung und den Plan für die organisatorische, technische und operative Integration oder die Zuweisung von an der Umstellung beteiligten Personen;
3. eine Beschreibung der Auswirkungen der Umwandlung auf die Leistung der Tätigkeiten der Nachfolgepersonen, einschließlich der Auswirkungen auf ihr Management- und Kontrollsystem, Liquidität und große Expositionen, einschließlich Risikomanagement und Mechanismen zur Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Legalisierung der Erlöse von Kriminalität und Terrorismusfinanzierung;
e) Informationen über die erwarteten Auswirkungen der Umrechnung auf die Höhe des Kapitals der teilnehmenden Banken auf individueller und konsolidierter Basis, ausgedrückt durch die Veränderung der Kapitalquoten gemäß der unmittelbar anwendbaren Aufsichtsverordnung der Europäischen Union (1), und Informationen, die eine kontinuierliche Einhaltung dieser Kapitalquoten nach der Umrechnung auf individueller und konsolidierter Basis ermöglichen;
f) gemeinsame Berichte der gesetzlichen Behörden oder Berichte der zuständigen Behörden der teilnehmenden Banken über die Umstellung und gegebenenfalls Annahme der Aufhebung ihrer Verarbeitung;
g) wenn keine Zusammenführung der Bank mit ihrem alleinigen Anteilseigner, einem Sachverständigenbericht oder Berichten vorliegt, einschließlich der Stellungnahme des Sachverständigen zu den Elementen des Umwandlungsvorhabens oder gegebenenfalls der Vereinbarung, sie aufzuheben oder zu verarbeiten;
h) die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Elementen des Umstellungsvorhabens, es sei denn, der unter Buchstabe g genannte Sachverständigenbericht wird erstellt;
— die Abschlusskonten der beteiligten Parteien und die Eröffnungsbilanz der erwerbs- oder transferierenden Bank sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers über ihre Prüfungs- oder Zwischenkonten und den Bericht des Wirtschaftsprüfers über ihre Prüfung;
(j) eine Liste der Manager der teilnehmenden oder nachgeordneten Bank und ein Hinweis auf ihre Veränderungen infolge der Umstellung und, für jeden der Leiter der erwerbenden Bank, einen Lebenslauf mit Informationen über Bildung und Berufserfahrung;
(k) Einzelheiten von Personen mit engen Verbindungen, bei denen durch die Umwandlung enge Verbindungen zwischen diesen Personen hergestellt werden;
(l) Identifizierung von Personen, die aufgrund der Umwandlung einen qualifizierten Anteil an der erwerbenden Bank erwerben oder besitzen und die Höhe des Anteils des Kapitals oder der Stimmrechte oder anderer Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf ihre Verwaltung angeben;
(m) die Finanzausweise der betroffenen Parteien und andere Nachweise, um die finanzielle Gesundheit der erwerbsfähigen Bank zu demonstrieren, einschließlich einer Beschreibung der Positionen, sowie Nachweise über ausreichendes Volumen, Ursprungstransparenz und die Sicherheit ihrer Finanzmittel in Bezug auf die Tätigkeiten, die die erwerbsbank nach der Fusion oder Spaltung durchführen will, wenn sie nicht bereits in den in (i) genannten Dokumenten enthalten sind.
(2) Im Falle der Trennung der Bank durch Seigerung und nur ein Teil ihrer Vermögenswerte an neue oder bestehende juristische Personen übertragen werden, werden die in Absatz 1 genannten Informationen über den Nachfolger auch als beratende Person in Bezug auf den Teil der Bank übermittelt, der nicht aufgehört hat, durch Seigerung getrennt zu werden.
(3) Im Falle eines Wechsels der Aufsichtsbehörde auf individueller oder konsolidierter Basis oder einer Einlagensicherung aufgrund der Umrechnung umfasst der Antrag auch:
a) Informationen über die zuständige Aufsichtsbehörde und
b) eine Beschreibung der Schadensversicherung und deren Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen System.
§ 6
Vorabige Genehmigung des Beschlusses der Hauptversammlung zur Verringerung des Kapitals der Bank
(K § 16 Abs. 7 des Bankengesetzes)
Die Einzelheiten des Antrags auf vorherige Genehmigung des Beschlusses der Hauptversammlung zur Verringerung des Kapitals der Bank gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe d des Bankengesetzes sind:
a) Informationen über die Gründe für die Verringerung des Kapitals der Bank;
b) Informationen über die erwarteten Auswirkungen einer Verringerung des Kapitals der Bank auf die Fähigkeit der Bank, den Vorschriften des Bankgesetzes und der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über Aufsichtsanforderungen nachzukommen (5); und
c) Informationen, die mindestens den Informationen entsprechen, die für die Entschließung der Hauptversammlung zur Verringerung des Kapitals einer Aktiengesellschaft nach dem Handelsgesetz (6) erforderlich sind.
§ 7
Vor der Genehmigung zur Beendigung der Bank
(K § 16 Abs. 7 des Bankengesetzes)
Die Einzelheiten des Antrags auf Vorabgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe e des Bankgesetzes für die Entscheidung der Hauptversammlung, dass die Bank das Geschäft, für das die Banklizenz erforderlich ist, nicht mehr durchführt, sind:
a) die Gründe für die Absicht der Hauptversammlung der Bank, wonach die aktuelle Bank die Tätigkeit, für die eine Banklizenz erforderlich ist, nicht mehr ausüben wird;
b) Einzelheiten der in den Konten der Bank enthaltenen Fälle, Rechte und Pflichten und
c) eine Beschreibung der geplanten Art der Abrechnung der Forderungen und Schulden der Bank, die die erwartete Abrechnungszeit in Bezug auf die Liquidität der Vermögenswerte der Bank anzeigt.
§ 8

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ZitierungDekret Nr. 355 / 2020 Coll., über Anträge und bestimmte Informationen gemäß dem Bankgesetz und dem Gesetz über Einsparungen und Kreditgenossenschaften
Art der VorschriftOrdnung
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.08.2020
In Kraft seit01.10.2020
In Kraft bis-
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