Dekret Nr. 38 / 1945 Coll.

Dekret des Präsidenten der Republik über die schwere Bestrafung der Plünderung

Gültig In Kraft seit 22.08.1945
38.
Dekret des Präsidenten der Republik
vom 31. Juli 1945
über die schwere Bestrafung der Pillen.
Auf Vorschlag der Regierung und im Einvernehmen mit dem Slowakischen Nationalrat stelle ich fest:
§ 1.
Diejenigen, die außergewöhnliche Umstände, die durch Kriegs- oder Nachkriegsbedingungen für sich selbst oder eine andere unbefugte Person verursacht werden, verwenden ein fremdes Objekt von beweglichem Wert nicht minderwertig, die in Gebäuden oder Räumen oder auf Land verlassen oder durch irgendwelche Kriegshandlungen beschädigt ist, wie Luft oder andere Bomben, Plünderung begehen und durch ein schweres Gefängnis von fünf bis zehn Jahren für Verbrechen bestraft werden. Wenn der Täter jedoch mit mehreren Komplizen oder unter bestimmten Gefahren bewaffnet oder das öffentliche Amt des Täters missverwendet wurde, wird er von einem schweren Gefängnis von 10 bis 20 Jahren oder für das Leben bestraft.
§ 2.
In der gleichen Weise wird er bestraft werden, um sich zu verstecken oder auf sich selbst oder eine andere unbefugte Person, die eine Sache, die er weiß, ist durch Plünderung erhalten worden.
§ 3.
Die Hinterlegung der in §§ 1 und § 2 genannten Verbrechen ist die Gerichtsbarkeit der Ersten Kammer. Absatz 338 des Strafverfahrens vom 23. Mai 1873, Nr. 119 des Gesetzes, darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
§ 4.
Das in Absatz 1 genannte Verbrechen ist eines der Verbrechen, in denen das Kriegsrecht als besonders gefährlich erklärt werden kann.
§ 5.
Diese Verordnung gilt für das Gebiet des gesamten Staates und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird von den Justiz-, nationalen Verteidigungs- und Innenministern durchgeführt.
Dr. Beneš v. r.
Fierlinger v. r.
Dr. Stránská v. r.
Gen. Svoboda v. r.
Nosek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 38 / 1945 Coll., über die strenge Bestrafung der Pillierung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.08.1945
In Kraft seit22.08.1945
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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