Dekret Nr. 48 / 2003 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 227 / 2001 Slg., zur Festlegung der Kraftstoffanforderungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße und zur Überwachung und Überwachung ihrer Qualität

Gültig In Kraft seit 28.02.2003
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 11. Februar 2003
zur Änderung des Erlasses Nr. 227 / 2001 Slg., zur Festlegung von Kraftstoffanforderungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße und zur Überwachung und Überwachung ihrer Qualität
Das Ministerium für Industrie und Handel sieht gemäß § 91 Abs. 2 die Durchführung von § 77 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes Nr. 56 / 2001 Sl. über die Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße und zur Änderung des Gesetzes Nr. 168 / 1999 Slg., über die Haftungsversicherung für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden, und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über die Haftungsversicherung aus dem Betrieb des Fahrzeugs 307), geändert durch Gesetz Nr.
Čl. I
Absatz 2 des Erlasses Nr. 227 / 2001 Slg. zur Festlegung der Kraftstoffanforderungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße und zur Überwachung und Überwachung ihrer Qualität, die Punkte a bis d, einschließlich Fußnote 2, lesen:
„(a) Mineralöl für Benzinmotoren, bestimmt für den Antrieb von Zündkraftmaschinen der Unterpositionen 2710 11 41, 2710 11 45 und 2710 11 49,
b) Dieselkraftstoffgasöl für den Antrieb von Selbstzündungsmotoren nach Tarifstelle 2) 2710 19 41 und mittleres Öl für den Antrieb von Selbstzündungsmotoren nach Tarifstelle 2) 2710 19 29,
c) Biokraftstoff von Rapsölmethylester, bestimmt für den Antrieb von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung unter Tarifstelle 2) 3824 90 99,
d) gemischtes Brennstoff-Biokraftstoff-Gemisch mit Erdölbestandteilen, die mehr als 30 Gew.-% Biokraftstoffe enthalten, die für den Antrieb von Verbrennungsverdichtungszündungsmotoren bestimmt sind, gemäß Tarifstelle 2) 3824 90 99.
2) Verordnung Nr. 480 / 2001 Slg., zur Festlegung des Zollsatzes und zur Festsetzung der Einfuhrzollsätze für Waren mit Ursprung in Entwicklungs- und am wenigsten entwickelten Ländern und der Bedingungen für ihre Anwendung (Tarifsatz).
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Rusnok v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 48 / 2003 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 227 / 2001 Slg., zur Festlegung von Kraftstoffanforderungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße und zur Überwachung und Überwachung ihrer Qualität
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.02.2003
In Kraft seit28.02.2003
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf