Gesetz Nr. 61/2002

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 44/1988 Slg. über den Schutz und die Verwendung von Mineralwasser (Mining Act), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 22.02.2002
Textfassungen: 22.02.2002
Inhalt
61.
Recht
vom 29. Januar 2002
zur Änderung des Gesetzes Nr. 44/1988 Slg. über den Schutz und die Verwendung von Mineralwasser (Mining Act), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 44 / 1988 Slg., zum Schutz und zur Verwendung von Mineral-Gewicht (Mining Act), geändert durch Gesetz Nr. 541 / 1991 Slg., Gesetz Nr. 10 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 168 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 132 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 258 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 366 / 2000 Slg.
1. In Absatz 35 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Die alte Mine ist auch ein verlassener Steinbruch nach dem Abbau von reservierten Mineralien, der ursprüngliche Betreiber oder sein Rechtsnachfolger existiert nicht oder ist nicht bekannt."
Die Absätze 2 bis 5 werden in den Absätzen 3 bis 6 umnummeriert.
2. In Artikel 35 wird nach Absatz 5 folgender Absatz 6 eingefügt:
"(6) Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik gewährleistet, soweit dies erforderlich ist, die Beseitigung der in den Absätzen 1 und 2 genannten alten Bergbauarbeiten, sofern die Existenz solcher Bauwerke eine Weiterentwicklung des Gebiets verhindert und dem territorialen Plan der großen Gebietseinheit entspricht. In anderen Fällen wird das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik entscheiden, ob dies im Einvernehmen mit dem Ministerium für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik und dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik stattgefunden hat."
Absatz 6 wird zu Absatz 7.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Klaus v. r.
Havel v. r.
Zeman v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 61 / 2002 Slg., zur Änderung von Gesetz Nr. 44 / 1988 Slg., zum Schutz und zur Verwendung von Mineralnuß (Mining Act), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.02.2002
In Kraft seit22.02.2002
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf