Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde Nr. 7 / 2008 Coll.

Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig
7
GEMEINSCHAFT
Tschechische Telekommunikation
vom 7. Januar 2008
über die Frage der Preisentscheidung
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg., in der geänderten Fassung, übermittelt die tschechische Telekommunikationsbehörde die Preise, dass sie Preisentscheidungen Nr. CR / P / 12.2007-2 vom 3. Dezember 2007 zur Änderung der Preisentscheidung des tschechischen Telekommunikationsamts Nr. CR / P / 12.2005-1 vom 16. Dezember 2005 Nr. 40 587 / 2005-611 zur Festsetzung der Höchstpreise für ausgewählte Grundpostdienste im Ausland, geändert durch die Preisentscheidung Nr. CR-1 / 01.
Die tschechische Telekommunikationsbehörde veröffentlichte im Postblatt vom 13. Dezember 2007 eine Preisentscheidung. Heute wurde die Preisentscheidung gültig. Die Preisentscheidung wurde am 1. Januar 2008 wirksam.
Der Präsident des Rates
Tschechische Telekommunikationsbehörde:
PhDr. Dvořák, CSc. v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des tschechischen Telekommunikationsbüros Nr. 7 / 2008 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.01.2008
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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