Dekret Nr. 76 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 525 / 2020 Slg., über Formen der Einkommensteuer, geändert

Gültig In Kraft seit 01.05.2025
Inhalt
76.
ERKLÄRUNG
vom 13. März 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 525 / 2020 Slg., über Formen der Einkommensteuer, geändert
Das Finanzministerium legt gemäß § 72 Abs. 4 und 5 des Gesetzes Nr. 280 / 2009 Slg., Steuergesetz, geändert durch Gesetz Nr. 283 / 2020 Slg. fest:
Čl. I
Dekret Nr. 525 / 2020 Slg., über Formen der Einkommensteuer, geändert durch Dekret Nr. 335 / 2021 Slg., Dekret Nr. 437 / 2021 Slg., Dekret Nr. 312 / 2022 Slg., Dekret Nr. 112 / 2023 Slg., Dekret Nr. 385 / 2023 Slg. und Dekret Nr. 391 / 2024 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 wird am Ende des Absatzes 1 der Punkt durch ein Komma ersetzt und die folgenden Punkte (p) und (q) angefügt:
"(p) Anträge nach dem Einkommensteuergesetz für den fehlenden Betrag, den der Zahler an die Steuerzahler auf monatliche Steuerprämien zahlt, sind in Anhang 16 dieses Erlasses aufgeführt;
(q) Anträge nach dem Einkommensteuergesetz für den vom Steuerzahler an die Steuerzahler gezahlten fehlenden Betrag für den Zuschlag auf den Steuerbonus für die jährliche Abrechnung von Vorschüssen und den Steuervorteil sind in Anhang 17 dieses Erlasses aufgeführt."
2. Am Ende des Erlasses werden folgende Anhänge 16 und 17 angefügt:

"Anhang Nr. 16

Příloha č. 17

Anhang Nr. 17

. "
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 76 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 525 / 2020 Coll., über Formen der Einkommensteuer, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.03.2025
In Kraft seit01.05.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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