Verordnung des Finanzministeriums Nr. 86/1997

Erlass des Finanzministeriums zur Änderung und Ergänzung des Erlasses des Finanzministeriums Nr. 176 / 1993 Slg., zur Miete von der Wohnung und Zahlung für Transaktionen mit der Nutzung der Wohnung, in der geänderten Fassung

Gültig Ordnung In Kraft seit 30.04.1997
Textfassungen: 30.04.1997
ANHANG
Ordnung
Finanzministerium
vom 15. April 1997
zur Änderung und Ergänzung des Erlasses des Finanzministeriums Nr. 176 / 1993 Slg., zur Miete von einer Wohnung und Zahlung für Transaktionen, die mit der Nutzung einer Wohnung, in der geänderten Fassung
Das Finanzministerium sieht gemäß § 2 Absatz 2 Buchstabe a des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 265 / 1991 Slg. über die Zuständigkeit der Behörden der Tschechischen Republik auf dem Gebiet der Preise, geändert durch Gesetz Nr. 135 / 1994 Slg.:
Čl. I
Die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 176 / 1993 Slg., über die Miete von der Wohnung und die Zahlung für die Lieferung mit der Nutzung der Wohnung, geändert durch Dekret Nr. 30 / 1995 Slg. und Dekret Nr. 274 / 1995 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 5a (5) wird am Ende folgender Satz angefügt:
"Für den Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis zum 30. Juni 1998 beträgt der Höchstsatz der Miete von Kv in Prag 1,67 und für Gemeinden mit einer Bevölkerung von 100 Tausend 1,35."
2. In Ziffer 5a (6) wird der folgende Satz nach den Worten "in begründeten Fällen" und den Wörtern" mit Ausnahme des Zeitraums vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 ": "Die Stadt Prag kann einen maximalen Koeffizienten von Kv von mehr als 1,19 vom 1. Juli 1998 bis zum Wert von 1,30" anwenden.
3. Artikel 6 Absatz 1 lautet wie folgt:
"(1) Die versicherungsmathematische Grundmiete einer Wohnung, deren Bau oder Fertigstellung nach dem 30. Juni 1993 genehmigt wurde und deren Finanzierung öffentliche Mittel beinhaltet oder vor diesem Zeitpunkt genehmigt wurde, und deren Finanzierung seit 1995 gemäß Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs bestimmt wird."
Čl. II
Die Mietregelung nach diesem Erlass gilt auch für Leasingverträge, die vor dem Geltungsbeginn dieses Erlasses entstanden sind.
Čl. III
Diese Verordnung tritt am 30. April 1997 in Kraft.
Minister:
Ing. Coachman CSc. v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung des Finanzministeriums Nr. 86 / 1997 Slg., zur Änderung und Ergänzung der Ordnung des Finanzministeriums Nr. 176 / 1993 Slg., zur Miete aus der Wohnung und Zahlung für Transaktionen mit der Nutzung der Wohnung, in der geänderten Fassung
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.04.1997
In Kraft seit30.04.1997
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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