Gesetz Nr. 91/2004

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 140 / 1961 Coll., Strafgesetz, geändert

Gültig In Kraft seit 01.06.2004
ANHANG
Recht
vom 29. Januar 2004
zur Änderung des Gesetzes Nr. 140 / 1961 Coll., Strafgesetz, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 100 / 2000, Gesetz Nr. 99 / 2000, Nr. 99 / 2000, Gesetz Nr.
1. In Absatz 34 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d eingefügt:
"(d) hat er ein Verbrechen zum Nachteil einer Person unter 15 Jahren begangen, schwanger, schwer krank, älter oder behindert",
Die Buchstaben d bis j werden als Buchstaben e bis k umnumeriert.
2. Der folgende Abschnitt 215a wird nach Abschnitt 215 eingefügt:
„§ 215a
Missbrauch von Personen, die in einer Co-occupied Wohnung oder Haus leben
(1) Jede Person, die eine Person in der Nähe von ihm oder eine andere Person, die mit ihm in einer mitbesetzten Wohnung oder Haus lebt, bestraft wird durch Freiheitsentzug für bis zu drei Jahre.
(2) Durch den Rückzug der Freiheit für zwei Jahre bis acht Jahre wird der Täter bestraft,
a) wenn die in Absatz 1 genannte Handlung besonders grob oder auf mehreren Personen begangen worden ist oder
b) wenn er einen solchen Akt für einen längeren Zeitraum weiterhin begeht;
Čl. II
Dieses Gesetz wird am 1. Juni 2004 wirksam.
Zaoralek v. r.
Klaus v. r.
Spindeln v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 91 / 2004 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 140 / 1961 Slg., Strafgesetz, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.03.2004
In Kraft seit01.06.2004
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf