Gesetz Nr. 93/1996

Gesetz über die Änderung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Gesetz Nr. 92 / 1996 Slg., über Sorten, Samen und Propagierende Pflanzen

Gültig Recht In Kraft seit 01.07.1996
ANHANG
Recht
vom 15. März 1996
zur Änderung der Rechtsvorschriften über das Gesetz Nr. 92/1996 Slg., über Sorten, Saatgut und vermehrende Pflanzen
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

§ 1
Gesetz Nr. 61 / 1964 Slg. über die Entwicklung der Pflanzenproduktion, geändert durch Gesetz Nr. 132 / 1989 Slg. und Gesetz Nr. 115 / 1995 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Teil eins und Teil zwei werden freigegeben.
Artikel 29 und Artikel 30 werden gestrichen.
3. In Abschnitt 31 werden die Buchstaben a, b und c gestrichen.
Die Buchstaben c, d, e, f, g, h und i werden als Buchstaben a bis g umnumeriert.
4. In Absatz 32 wird Buchstabe a gestrichen.
Die Buchstaben b bis e werden als Buchstaben a bis d umnumeriert.
5. In Artikel 35 werden die Worte "mit Samen, Samen, einschließlich Hopfen- und Gewürzen, Baumschulen" und "Wald- und Wasserwirtschaft" gestrichen.

ČÁST DRUHÁ

§ 2
Gesetz Nr. 132/1989 Slg. über den Schutz der Rechte an neuen Pflanzensorten und der Zucht von Tieren wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Buchstabe a lautet wie folgt:
"(a) eine Vielzahl von Personen, die der einzigen untersten Kategorie der botanischen Einstufung angehören, die durch die Merkmale eines bestimmten Genotyps oder der Kombination von Genotypen definiert ist, die sich von anderen Pflanzengruppen durch die Expression mindestens eines dieser Merkmale und ohne Veränderung reproduzierbar unterscheiden",

ČÁST TŘETÍ

§ 3
Effizienz
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.
Uhde v. r.
Havel v. r.
Klaus v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 93 / 1996 Slg., zur Änderung der Rechtsvorschriften über Gesetz Nr. 92 / 1996 Slg., über Sorten, Saatgut und vermehrende Pflanzen
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.04.1996
In Kraft seit01.07.1996
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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