Erlass Nr. 93 / 2006 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 186 / 2002 Slg., zur Festlegung der Voraussetzungen für einen Überblick über die Vorabschätzung der Kosten für die Restaurierung von Vermögenswerten, die verwendet werden, um grundlegende Funktionen in dem Gebiet, das von einer Naturkatastrophe oder anderen Katastrophe betroffen ist, zu gewährleisten und das Modell der Delegation der für die Region verantwortlichen Person zur Prüfung der für die Verarbeitung des Inventars erforderlichen Daten

Gültig In Kraft seit 01.04.2006
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 10. März 2006
zur Änderung des Erlasses Nr. 186 / 2002 des Finanzministeriums, zur Festlegung der Voraussetzungen für einen Überblick über die Vorabschätzung der Kosten für die Restaurierung von Vermögenswerten, die zur Sicherung grundlegender Funktionen in dem Gebiet verwendet werden, das von einer Naturkatastrophe oder einer anderen Katastrophe betroffen ist, und des Modells des Mandats der für die Region verantwortlichen Person durch Prüfung der für die Verarbeitung des Inventars erforderlichen Daten
Das Finanzministerium sieht gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 3 des Gesetzes Nr. 12 / 2002 Slg. staatliche Beihilfen für die Erneuerung des von einer Naturkatastrophe oder einer anderen Katastrophe betroffenen Gebiets und zur Änderung des Gesetzes Nr. 363 / 1999 Slg., über die Versicherung und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über die Versicherung), geändert durch Gesetz Nr. 347 / 2005 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 186 / 2002 Slg. zur Festlegung der Elemente der Zusammenfassung über die vorläufige Schätzung der Kosten für die Restaurierung von Vermögenswerten, die zur Sicherung wesentlicher Funktionen in dem Gebiet verwendet werden, das von einer Naturkatastrophe oder einer anderen Katastrophe betroffen ist, und des Modells des Mandats der für den Bezirk verantwortlichen Person zur Prüfung der für die Verarbeitung des Bestands erforderlichen Daten wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 1 Absatz 2 Buchstabe b werden die Worte "und, wenn es das Eigentum des Staates ist, mit dem das Bezirksamt zuständig ist, gemäß dem Bezirksamt" gestrichen.
2. Anhang 1 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 1 zu Dekret Nr. 186 / 2002 Coll.
Modell
Überblick über die Vorabschätzung der Kosten für die Wiederherstellung von Vermögenswerten, die zur Sicherung grundlegender Funktionen in dem Gebiet verwendet werden, das von einer natürlichen oder anderen Katastrophe betroffen ist

3. Anhang 2 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 2 zum Erlass Nr. 186 / 2002 Coll.
Modell der schriftlichen Delegation der für die Region verantwortlichen Person zur Bestimmung der für die Verarbeitung des Inventars erforderlichen Daten über die vorläufige Schätzung der Kosten für die Restaurierung von Vermögenswerten, die zur Sicherung grundlegender Funktionen in dem Gebiet verwendet werden, das von einer natürlichen oder anderen Katastrophe betroffen ist

Čl. II
Diese Verordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft.
Minister:
Sobotka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 93 / 2006 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 186 / 2002 des Finanzministeriums Slg., zur Festlegung der Voraussetzungen für einen Überblick über die Vorabschätzung der Kosten für die Erneuerung von Vermögenswerten, die verwendet werden, um grundlegende Funktionen in dem Gebiet, das von einer natürlichen oder anderen Katastrophe betroffen ist, zu gewährleisten und das Modell der Delegation der für die Region verantwortlichen Person, um die für die Verarbeitung des Inventars erforderlichen Daten zu untersuchen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.03.2006
In Kraft seit01.04.2006
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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